Downloads
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Ansprechpartner:
Dr. Gunter Friedrich
Tel.: +49 (0)234 32-29142
Email: rektoratsprogramme@rub.de
Programm zur Prämierung der Anwerbung von Preisträgerinnen und Preisträgern sowie Stidpendiatinnen und Stipendiaten der Alexander-von-Humboldt-Stiftung ("AVH-Prämie")
Welches Ziel verfolgt das Programm?
Ein wichtiger Indikator für die internationale Attraktivität einer Forschungseinrichtung ist die Zahl der Preisträgerinnen und Preisträger und der Stipendiatinnen und Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung. Die AvH fördert international renommierte, erstklassige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sowohl für die Internationalität als auch für die Forschung einer Universität große Bedeutung und eine hohe Strahlkraft haben. Das Rektorat der Ruhr-Universität hat Mittel bereitgestellt, um mit diesem neuen Prämienprogramm die erfolgreiche Anwerbung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern der AvH gezielt zu fördern. Ziel des Programms ist, durch die Zusammenarbeit mit international renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Qualität und Internationalität unserer Forschung zu stärken.*)
Wer kann sich bewerben?
Das Programm richtet sich an alle gastgebenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der RUB, die Preisträgerinnen und Preisträger oder Stipendiatinnen und Stipendiaten der AvH angeworben haben. Berücksichtigt wird der Erstaufenthalt des Gastes, der eine Dauer von mindestens drei Monaten umfasst.
Wie kann man sich bewerben?
- Laden Sie einfach das Antragsformular „AvH-Prämie“ herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus und
- Schicken Sie Ihren Antrag mit Betreff „Antrag auf Gewährung einer AvH-Prämie“ an rektoratsprogramme@rub.de. Bitte fügen Sie im Dateianhang das Bewilligungsschreiben der AvH in elektronischer Form bei.
Wer entscheidet über den Antrag?
Die Prämienvergabe ist nicht wettbewerblich. Alle gastgebenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der RUB, die die oben genannten Kriterien erfüllen, können die Prämie erhalten; mit der Vorlage des Bewilligungsschreibens der AvH ist ein Antrag grundsätzlich förderfähig. Prämien können gewährt werden für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler, die sich ab dem 1.1.2010 erstmalig für mindestens drei Monate an der RUB aufhalten. Stichtag ist das Datum des Bewilligungsschreibens der AvH.
Wie lange und in welcher Höhe wird gefördert?
Für eine AvH-Preisträgerin oder einen AvH-Preisträger vergütet das Rektorat einmalig 15.000 Euro, für eine AvH-Stipendiatin oder einen AvH-Stipendiaten einmalig 7.500 Euro.
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Anträge können zu jeder Zeit eingereicht werden, es sind keine Fristen zu beachten.
Wir freuen uns auf Ihre Anträge!
*) Die Prämierung vergleichbarer Gastwissenschaftler-Programme, z. B. der DFG (Mercator-Gastprofessuren) oder der Fulbright-Kommission, ist ebenfalls grundsätzlich möglich und wird im Einzelfall geprüft.