Informationen zum Studiengang Master of Education
Das M.Ed.-Studium besteht aus dem viersemestrigen Master-Studium in den beiden Fächern, die bereits mit einem mindestens 6-semestrigen Bachelor abgeschlossen wurden. Der Studiengang umfasst Studien in den beiden Lehramtsfächern, sowie in Erziehungswissenschaft und einem Praxissemester. Das Studium der Mathematik besteht aus einem fachwissenschaftlichen und einem fachdidaktischen Teil.
Die Ruhr-Universität Bochum bietet die Lehrerausbildung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an.
Der Master of Education ist in Mathematik zulassungsbeschränkt. Nähere Informationen finden Sie
hier. Für RUB-interne Studierende sind weitere Informationen im Moodle-Kurs
Mathematikstudium-Info hinterlegt.
Studiengangsinformationen und Prüfungsordnungen
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Merkblatt zu den Modulen im Studiengang M.Ed.
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Gemeinsame Prüfungsordnung für das Studium Master of Education mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (neu)
(Amtliche Bekanntmachungen Nr. 950 vom 15.01.2013) Geltend für alle M.Ed.-Studierende mit M.Ed.-Studienbeginn ab WS 2015/2016, sowie alle, die im WS 12/13 oder später ein B.A./M.Ed.-Studium aufgenommen haben. -
Änderungssatzung zur M.Ed.-Ordnung vom 15.01.2013
(Amtliche Bekanntmachungen Nr. 1170 vom 06.09.2016) Geltend für alle M.Ed.-Studierende mit M.Ed.-Studienbeginn ab WS 2016/2017
Weiteres Weiteres Informationsmaterial und ältere Prüfungsordnungen finden Sie im Moodlekurs Mathematikstudium-Info
Kontakte und Links
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Professional School of Education
(Unter anderem können hier Fragen geklärt werden, die mit den Praktika, mit Schulkontakten, mit Berufsperspektiven usw. zusammenhängen.)
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Institut für Erziehungswissenschaft
(Hier stehen Informationen zum EWL-Studium bereit.)
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Landesprüfungsamt
(Vormals: Staatliches Prüfungsamt; hier können Fragen der Erstellung des Zeugnisses über das Erste Staatsexamen geklärt werden.)
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Geschäftsstelle der Gemeinsamen Prüfungsausschüsse
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Hier
können Studierende einsehen, welche ihrer Prüfungsleistungen in welchem Verhältnis in die Note des Ersten Staatsexamens eingehen.