Telearbeit an der RUB
Beschäftigte der RUB können einen Anteil der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit an einem Ort außerhalb der RUB erbringen. Dabei können Medien der Telearbeit, wie etwa Telefon, Internet, E-Mail, Fax etc. eingesetzt werden. Telearbeit ist zu beantragen und nur auf der Basis der beiderseitigen Freiwilligkeit möglich.
Welche Ziele hat Telearbeit aus der Perspektive einer familiengerechten Universität?
- Telearbeit dient der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Telearbeit führt zu einer Zeit- und Kostenersparnis, da das Pendeln zwischen Wohnung und RUB reduziert wird.
- Telearbeit unterstützt eine individuelle Lebensführung.
Für wen kommt Telearbeit in Frage?
- Interessierte sollten bereits mindestens 12 Monate an der RUB beschäftigt sein.
- Die Tätigkeiten müssen für Telearbeit geeignet sein.
- Interessierte müssen geeignete Räumlichkeiten nachweisen.
Einzelheiten wie die Arbeitszeit, die Arbeitsmittel, Datenschutz und Kündigung der Telearbeit regeln die entsprechenden Dienstvereinbarungen zwischen Rektor/Kanzler und den jeweiligen Personalräten, siehe hierzu auch die folgenden pdf-Informationsdateien:
- Telearbeit für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (pdf)

- Telearbeit für Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung (pdf)


