Rechtswissenschaft (Jura) - LL.M.(1)



Der Studiengang
Die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum bietet für ausländische Juristinnen und Juristen, die in ihrem Heimatland bereits das Rechtsstudium absolviert haben, einen Magisterstudiengang an, der mit dem Erwerb des akademischen Grades eines Magisters der Rechte (Magister Legum, LL.M.) abschließt. Mit diesem Studiengang wird es ausländischen Juristinnen und Juristen ermöglicht, sich mit den Grundlagen des deutschen Rechts vertraut zu machen und exemplarisch vertiefte Grundkenntnisse dieser Rechtsordnung zu erlangen. Die Studierenden sollen außerdem dazu befähigt werden, selbstständig Vergleiche mit ihrem eigenen Rechtskreis zu ziehen.
- Studienbeginn: Nur zum Wintersemester
- Bewerbung: Bewerbung bei der Fakultät erforderlich.
- Unterrichtssprache: Deutsch
Details
Die Dauer des Aufbaustudiums beträgt zwei Semester, also ein Studienjahr. Das Studium ist in das reguläre Lehrangebot der Fakultät integriert, so dass die ausländischen Studierenden den Studienbetrieb ihrer deutschen Kommilitoninnen und Kommilitonen teilen. So gibt es eine Vielzahl von Gelegenheiten, den deutschen Studienbetrieb und natürlich auch deutsche Studierende kennen zu lernen. Die Studierenden werden von einer Professorin/ einem Professor der Fakultät betreut und stellen mit dieser/ diesem einen Stundenplan von insgesamt mindestens 20 Wochenstunden - verteilt über das Studienjahr - zusammen.
Erforderlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Pflichtveranstaltung aus dem Grundstudium in einem der Fächer Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht und einer weiteren Pflichtveranstaltung aus demselben Rechtsgebiet, einem Grundlagenfach sowie an einem Seminar. Zusätzlich sind etwaige an der Fakultät angebotene Einführungsveranstaltungen in das deutsche Recht zu besuchen. Der Grundlagenschein kann auch im Rahmen des Seminars erworben werden.
Zum Erwerb des Magisters ist zudem eine Magisterarbeit zu schreiben, deren Bearbeitungszeit drei Monate beträgt. In der Magisterarbeit soll die/ der Studierende nachweisen, dass sie/ er selbstständig wissenschaftlich arbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen kann. Mit der Auswahl ihrer/ seiner Lehrveranstaltungen und des Themas ihrer/ seiner Arbeit können die Studierenden ihren persönlichen Schwerpunkt in jedem Bereich des deutschen Zivilrechts, Strafrechts oder öffentlichen Rechts sowie der internationalen und europäischen Rechtsdisziplinen setzen.
Bewerbung
Voraussetzung: Für die Einschreibung benötigen Sie mindestens einen Bachelor-Abschluss in diesem oder einen inhaltlich vergleichbaren Studiengang sowie den Nachweis eines Beratungsgesprächs mit der Studienfachberatung Ihres gewünschten Master-Programms. In einigen Master-Programmen gibt es weitere fachspezifische Voraussetzungen, die Sie in den rechts verlinkten Broschüren zum Studiengang finden.
Zur Zulassung ist eine Bewerbung erforderlich. Bitte wenden Sie sich an die Studienfachberatung des Studiengangs.
- Bewerbungsfristen: ca. Anfang Juni bis 15.07.
- Allgemeine Informationen zur Bewerbung
Fachberatung
Ass. Jur. Vera Kretzschmar
(Studienfachberatung)
Gebäude GC, Raum 6/36
Tel.: 0234/32 -27881
E-Mail: Vera Kretzschmar
Sprechzeit: Mo-Do 10-12 u. n.V.
Homepage der Fachberatung
Julian Fennhahn
(Mentorenprogramm Jura)
Gebäude GC, Raum 6/129
Tel.: 0234/32 -22881
E-Mail: Julian Fennhahn
Sprechzeit: Do 10-12 h
Homepage der Fachberatung
Dekanat Juristische Fakultät
Gebäude GC, Raum 6/137
Tel.: 0234/32 -22779
E-Mail: Dekanat Juristische Fakultät
Sprechzeit: Mo-Fr 8.30-12 h
Homepage der Fachberatung
Fachschaft Jura
(Beratung durch Studierende)
Gebäude GC, Raum 7/34
Tel.: 0234/32 -22767
E-Mail: Fachschaft Jura
Sprechzeit: n.V.
Homepage der Fachschaft