Deutsches, Türkisches und Internationales Wirtschaftsrecht - LL.M.(1)



Der Studiengang
Der Studiengang "Deutsches, Türkisches und Internationales Wirtschaftsrecht" ist ein gemeinsamer Masterstudiengang der Ruhr-Universität Bochum und der Kültür Universität Istanbul, der durch die Stiftung Mercator gefördert wird .
Er bietet ein maßgeschneidertes Angebot für deutsche und türkische Nachwuchsjuristen, die beide Sprachen beherrschen. Ziel ist es, durch die Ausbildung von herausragenden Nachwuchskräften in Wirtschaft, Rechtsanwaltschaft, Verwaltung und Wissenschaft ein Absolventen-Netzwerk aufzubauen, das künftig die deutsch-türkischen Beziehungen mitgestalten soll.
Der zweite Studienjahrgang beginnt im September 2012. Für die Teilnahme an dem Studiengang stellt die Stiftung Mercator Studienstipendien zur Verfügung.
Die Lehrveranstaltungen finden an der Kültür Universität in Istanbul statt und werden exklusiv für die Studierenden des Masterstudiengangs angeboten.
- Studienbeginn: Nur zum Wintersemester
- Bewerbung: Bewerbung bei der Fakultät erforderlich.
- Unterrichtssprache: Deutsch
- Partneruniversitäten: Kültür Universität Istanbul
- Doppelabschluss: LL.M. und Master Zivilrecht Istanbul
Details
Die Ausbildung baut auf den im grundständigen Jurastudium erworbenen Kenntnissen auf und fokussiert das deutsche, türkische und internationale Wirtschaftsrecht. Besonderer Wert wird hierbei auf die Rechtsvergleichung respektive die partielle Verschränkung der beiden Rechtsordnungen durch Internationales und vor allem Europäisches Recht gelegt. Die Möglichkeit zur Rechtsvergleichung wird nicht zuletzt dadurch eröffnet, dass die türkischen Dozenten überwiegend in Deutschland studiert, promoviert und/oder habilitiert haben und so beide Rechtsordnungen gut kennen.
Das Praktikum, das nach Möglichkeit im jeweils anderen Land zu absolvieren ist, verbindet das theoretische Wissen mit der praktischen Umsetzung und eröffnet nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch den Einstieg ins bilaterale Berufsleben.
Nicht zuletzt um auch jenseits des Praktikums einen Praxisbezug herzustellen, soll der Studiengang durch regelmäßige Vorträge von ausgewählten Referentinnen und Referenten begleitet werden. Geplant sind etwa Vorträge von Praktikern aus der Wirtschaft, Anwälten, Vertretern der Wirtschaftskammern, aber auch Vorträge von EU-Parlamentariern, Mitgliedern der EU-Kommission sowie des deutschen Botschafters in der Türkei und der türkischen EGMR-Richterin.
Bewerbung
Voraussetzung: Für die Einschreibung benötigen Sie mindestens einen Bachelor-Abschluss in diesem oder einen inhaltlich vergleichbaren Studiengang sowie den Nachweis eines Beratungsgesprächs mit der Studienfachberatung Ihres gewünschten Master-Programms. In einigen Master-Programmen gibt es weitere fachspezifische Voraussetzungen, die Sie in den rechts verlinkten Broschüren zum Studiengang finden.
Zur Zulassung ist eine Bewerbung erforderlich. Bitte wenden Sie sich an die Studienfachberatung des Studiengangs.
- Bewerbungsfristen: ca. Anfang Juni bis 15.07.
- Allgemeine Informationen zur Bewerbung
- Detail-Informationen der Fakultät zur Bewerbung
Fachberatung
Zeynel Kara
(Studienfachberatung)
Gebäude GC, Raum 8/145
Tel.: 0234/32 -29480
E-Mail: Zeynel Kara
Sprechzeit: n.V.
Homepage der Fachberatung
Dekanat Juristische Fakultät
Gebäude GC, Raum 6/137
Tel.: 0234/32 -22779
E-Mail: Dekanat Juristische Fakultät
Sprechzeit: Mo-Fr 8.30-12 h
Homepage der Fachberatung