RUB » Englisches Seminar - Auslandsberatung

News

17.02.2023

  • UPDATE: Sprechstundenzeiten der Auslandsberatung in der vorlesungsfreien Zeit WiSe 22/23

    Die Sprechstunde findet ab dem 20.02.2022 ausschließlich in Präsenz zu folgenden Zeiten statt: Dienstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstags von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

02. November 2021

  • ERASMUS-Studienaufenthalte in Irland und Großbritannien im akademischen Jahr 2022-23

    Bewerbungen auf das ERASMUS-Programm des Englischen Seminars können bis zum 14. Januar 2022 gedruckt im Servicezimmer, Geschäftszimmer und bei der Auslandsberatung eingereicht, postalisch oder per E-Mail gesendet werden.

    Das Programm bietet erfolgreichen Bewerber/Innen einen Studienplatz an einer der sieben Partneruniversitäten in England, Irland und Wales. Die Studiengebühren entfallen vollständig und jeder Platz ist zudem mit einem ERASMUS-Stipendium von etwa 450 Euro monatlich verbunden. Zusätzlich kann Auslandsbafög beantragt werden.

    Falls Sie sich gerne auf das ERASMUS-Programm des Englischen Seminars bewerben wollen finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Englischen Seminars:

    Partneruniversitäten

    Informationen zum Bewerbungsverfahren

02. Oktober 2021

  • Obligatorischer Auslandsaufenthalt: Letztmalige Ausweitung der Kompensationsmöglichkeit

    Die Möglichkeit zur pandemiebedingten Kompensation des Auslandsaufenthalts im B.A. Anglistik/Amerikanistik wird bis einschließlich SoSe 2022 verlängert und gilt nun für Studierende, die sich aktuell mindestens im 4. Fachsemester befinden, ihr Studium also im SoSe 2020 oder früher begonnen haben. Diese Studierenden können den Auslandsaufenthalt durch insgesamt 6 zusätzliche CP aus beliebigen Lehrveranstaltungen des Englischen Seminars ersetzen (d.h., es entfällt die vormalige Beschränkung auf Cultural Studies und Sprachpraxis). Es ist dringend zu beachten, dass nach dem SoSe 2022 keine Kompensationen mehr möglich sein werden. Studierende ab Studienbeginn WiSe 2020/21 und solche, die bis zum Ende des SoSe 2022 keine Kompensationsveranstaltungen abgeschlossen haben, sollten daher möglichst bald mit der Planung ihres Auslandsaufenthalts beginnen.

    Studierende mit dem Studienziel M.Ed./Lehramt müssen beachten, dass die vom LABG festgelegte Dreimonatsregel dessen ungeachtet nach wie vor gilt und erforderliche Auslandsaufenthalte im Rahmen des M.Ed.-Studiums abgeleistet werden müssen. Sollte es auch hier zu größeren Problemen kommen, gibt es (Stand heute) die Möglichkeit von Härtefallanträgen an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss Master of Education.

    Anders als bei der normalen Anerkennung des Auslandsaufenthalts, müssen Studierende die entsprechenden Leistungsnachweise im Wert von 6 CP selbstständig zu einem Modul zusammenfassen. Es wird dabei genauso vorgegangen wie bei der manuellen Zusammenfassung des Modulungebundenen Bereichs (siehe Punkt C der Anleitung des Englischen Seminars). Das entsprechende Modul trägt den Namen "ES Auslandsaufenthalt (Kompensation)".

Kontakt

  • [GB 6/57]
    E-Mail:
    es-auslandsaufenthalt^AT^rub.de
  • Ansprechpartnerin:
    Hannah Jordan
  • Sprechstunden: Sprechstunden: DI 10:00 - 12:00 Uhr und DO 12:00 - 14:00 (ohne Termin)