Stipendien und Gebühren

Die Gebühren für den Masterstudiengang betragen pro Teilnehmer und Studienjahr 5.000,- €. Die Gebühren dienen ausschließlich der Finanzierung des Studiengangs.

Jährlich werden bis zu 20 von der Stiftung Mercator finanzierte Stipendien vergeben, die der Deckung der Studiengebühren dienen. Soweit die Bewerber/innen neben der Zulassung zum Studium die Gewährung eines Stipendiums begehren, muss dieses ausdrücklich beantragt werden. Neben den für die Zulassung erforderlichen Bewerbungsunterlagen (vgl. dazu die Rubrik "Bewerbung und Zulassung") müssen die Bewerber/innen ihrem Antrag auf Stipendiengewährung keine weiteren Unterlagen beifügen; sie können ihre Förderungsbedürftigkeit aber darlegen. Auswahlkriterien für die Vergabe der Stipendien sind neben den juristischen Noten auch der persönliche Eindruck, das soziale Engagement, der soziale Hintergrund und die Sprachkenntnisse. Über die Gewährung eines Stipendiums wird zeitgleich mit der Zulassung nach der Durchführung der Bewerbungsgespräche entschieden. Die Studierenden erhalten neben dem Zulassungs- und Gebührenbescheid mit gleicher Post einen Mitteilungsbescheid über ihren Antrag auf Gewährung eines Stipendiums. 

Mercator

Hier finden Sie die Gebührenordnung des Studiengangs als PDF-Datei