Profil des Studiengangs
Organisation:
Der weiterbildende Masterstudiengang „Deutsches, Türkisches und Internationales Wirtschaftsrecht“ wird von der Ruhr-Universität Bochum und der Kültür Universität Istanbul
angeboten. An der Ruhr-Universität ist der Studiengang der Juristischen
Fakultät angegliedert. An der Kültür Universität Istanbul wird er im
Rahmen des Masterstudiengangs „Zivilrecht“ durch das
Sozialwissenschaftliche Institut durchgeführt. Der Unterricht findet ausschließlich an der Kültür Universität Istanbul statt.
Zugangsvoraussetzungen:
Der
Masterstudiengang knüpft an das erfolgreich abgeschlossene Studium der
Rechtswissenschaften in Deutschland, der Türkei, respektive ein
jedenfalls primär rechtswissenschaft-lich ausgerichtetes Studium an.
Die Unterrichtssprache ist deutsch und türkisch, so dass die Kenntnis
beider Sprachen vorausgesetzt wird (nachzuweisen durch entsprechende
Zertifikate, vgl. Hinweise unter Bewerbung/Zulassung).

Struktur/Inhalte:
Ein Studienjahr umfasst 13 Monate, wobei sieben Monate auf den Präsenzunterricht, drei Monate auf das Pflichtpraktikum und weitere drei Monate auf die Abschlussarbeit (Masterarbeit) entfallen.
Alle Veranstaltungen des Studiengangs sind exklusiv für seine Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestimmt und geöffnet. Es handelt sich nicht um Veranstaltung im Rahmen des grundständigen Jurastudiums oder eines anderen Studiengangs. Alle Veranstaltungen sind somit exakt auf den Teilnehmerkreis zugeschnitten.
Die Ausbildung baut auf den im grundständigen Jurastudium erworbenen Kenntnissen auf und fokussiert das deutsche, türkische und internationale Wirtschaftsrecht. Besonderer Wert wird hierbei auf die Rechtsvergleichung respektive die partielle Verschränkung der beiden Rechtsordnungen durch Internationales und vor allem Europäisches Recht gelegt. Die Möglichkeit zur Rechtsvergleichung wird nicht zuletzt dadurch eröffnet, dass die türkischen Dozenten überwiegend in Deutschland studiert, promoviert und/oder habilitiert haben und so beide Rechtsordnungen gut kennen.
Das Praktikum, das nach Möglichkeit im jeweils anderen Land zu absolvieren ist, verbindet das theoretische Wissen mit der praktischen Umsetzung und eröffnet nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch den Einstieg ins bilaterale Berufsleben.
Nicht zuletzt um auch jenseits des Praktikums einen Praxisbezug herzustellen, soll der Studiengang durch regelmäßige Vorträge von ausgewählten Referentinnen und Referenten
begleitet werden. Geplant sind etwa Vorträge von Praktikern aus der
Wirtschaft, Anwälten, Vertretern der Wirtschaftskammern, aber auch
Vorträge von EU-Parlamentariern, Mitgliedern der EU-Kommission sowie
des deutschen Botschafters in der Türkei und der türkischen
EGMR-Richterin.
Abschluss:
Es
handelt sich um einen Double Degree Studiengang, so dass die
Absolventen jeweils eine Urkunde von beiden Universitäten erhalten (LL.M. Bochum und Master Zivilrecht Istanbul).
Unterstützung der Studierenden:
Bei
der Organisation des Auslandsaufenthaltes werden die Studierenden in
verschiedener Weise unterstützt. So stehen den Studierenden neben den
allgemeinen Studienberatungen der Ruhr-Universität Bochum und der
Kültür Universität Istanbul, den Studienberatungen der jeweiligen
Juristischen Fakultäten und dem akademischen Auslandsamt der
Ruhr-Universität Bochum die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Studiengangs zur Verfügung. Zur Deckung der Studiengebühren i.H.v. 5000 € im Jahr gewährt die Stiftung Mercator Stipendien.

