Studieninhalte
*Dauer: Zwei Semester*Beginn: Jeweils im September
*Abschluss: Double Degree (LL.M. Bochum/ Master Istanbul)
*Bewerbung: Jeweils zum 15. Mai
Die Lehrveranstaltungen sind sowohl hinsichtlich ihres inhaltlichen Niveaus als auch didaktisch und sprachlich speziell auf den Teilnehmerkreis zugeschnitten. Die Veranstaltungen werden durchweg von in dem jeweiligen Fach bestens ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durchgeführt. So werden jährlich elf Professorinnen und Professoren von der Ruhr-Universität jeweils eine Woche in Istanbul unterrichten. Die kleine Gruppengröße von maximal 30 Studierenden bietet breiten Raum für Fragen Einzelner und eröffnet die Möglichkeit, individuell auf die Studierenden einzugehen. Ein dreimonatiges Praktikum und regelmäßige Vorträge von ausgewählten Referenten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik runden den Studiengang ab.
Schematische Darstellung des Unterrichts
| 1. Unterrichtsblock Sept. - Dez. | Rechtsvergleichendes Arbeiten (1 CP) | Deutsches Wirtschaftsrecht I (4 CP) | Türkisches Wirtschaftsrecht I (6 CP) | Deutsches Wirtschaftsrecht II (6 CP) |
| Module 1-4 | Die Studierenden erhalten eine Einführung zur rechtsvergleichenden Arbeitsweise anhand der für den Masterstudiengang relevanten nationalen Rechtsgebiete. Es findet keine Prüfung statt. Die Veranstaltung dient der lediglich der Einführung, Wiederholung und Orientierung. |
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| Modul 5: Praktikum Jan. - März | Im Rahmen des dreimonatigen Praktikums soll der Studierende bereits erworbene theoretische Kenntnisse in die Praxis umsetzen und neue Kompetenzen erlernen und vertiefen. Das Praktikum soll nach Möglichkeit im jeweils anderen Land absolviert werden. Für das Praktikum werden 12 CP vergeben | |||
| 2. Unterrichtsblock April- Juli | Türkisches Wirtschaftsrecht II (6 CP) | Internationales Wirtschaftsrecht I (6 CP) | Internationales Wirtschaftsrecht II (4 CP) | |
| Module 6-8 |
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| Modul 9: Anfertigung der Masterarbeit Aug. - Okt. | Innerhalb von drei Monaten ist eine Masterarbeit anzufertigen. Sie soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, innerhalb der vorgegebenen Zeit eine vorgegebene Frage wissenschaftlich zu bearbeiten. Für die Masterarbeit werden 15 CP vergeben. | |||
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