Hintergrund und Ziele des Studiengangs
Deutschland
und die Türkei sind füreinander bedeutende Wirtschaftspartner, die
bereits auf eine jahrzehntelange Zusammenarbeit zurück blicken können.
Die Türkei bietet mit ihrer jungen, gut ausgebildeten und mittlerweile
auch finanziell starken Bevölkerung einen attraktiven neuen Markt, der
ständig − auch in Zeiten der Weltwirtschaftskrise − wächst. Die
Türkei bietet enorme Chancen und großes Potential für deutsche
Unternehmen, aber auch türkische Unternehmen, die sich am europäischen
Markt etablieren möchten, wählen Deutschland als Hauptstandort für
ihren Europahandel. Dies verdeutlicht, wie wichtig und notwendig in
Zukunft qualifizierte Juristen sein werden, die sich im deutschen,
türkischen und internationalen Wirtschaftsrecht auskennen.
Derzeit sind die universitären Weiterbildungsangebote im Hinblick auf die Vertiefung der deutsch-türkischen Beziehungen im akademischen Bereich äußerst bescheiden. Das gilt namentlich für die Rechtswissenschaften. Dieser Befund muss umso mehr befremden, als er im Vergleich zu juristischen Kooperationen mit den meisten anderen (größeren) europäischen Staaten auf der Ebene von Masterstudiengängen nahezu singulär erscheint. Befremdlich ist dies zudem deshalb, weil es an deutschen Juristischen Fakultäten keine Gruppe von Studierenden mit Migrationshintergrund gibt, die auch nur annähernd so groß ist wie die der Studierenden mit türkischem Familienhintergrund.
Vor dem Hintergrund fehlender zielgerichteter Weiterbildungsangebote kann es nicht verwundern, dass die Zahl derjenigen, die das Recht beider Länder kennen, sehr gering ist. Diesem Zustand abzuhelfen, ist zentrales Anliegen des Studiengangs. Er soll gerade dem zuvor skizzierten Personenkreis eine passende Weiterbildungsmöglichkeit nach erfolgreichem Studienabschluss bieten; hierbei sollen die spezifischen (auch) sprachlichen Kompetenzen der Akademiker/innen mit türkischen Familienhintergrund aufgegriffen werden und ihnen damit eine Qualifikation ermöglicht werden, die ihnen andernfalls aus verschiedenen Gründen regelmäßig verschlossen bleibt. Gerade die Möglichkeit, Höchstqualifikationen in einem institutionalisierten Rahmen zu erwerben, kann in ihrer Bedeutung als ein (außergewöhnlicher) Beitrag zur Integration kaum überschätzt werden. Die beteiligten Universitäten machen den Studierenden respektive Absolventinnen und Absolventen mit türkischem Familienhintergrund das Angebot, Spitzenqualifikationen zu erwerben. Damit folgen sie einer allseits gegenüber allen gesellschaftlichen Kräften erhobenen Forderung. Auch wir glauben, dass gerade das Aufzeigen von qualitativ guten Weiterqualifizierungsmöglichkeiten mit entsprechend verbesserten Chancen am Arbeitsmarkt einen wichtigen Integrationsbeitrag zu leisten vermag. Das gilt sowohl im Hinblick auf die Gruppe der Studierenden selbst, als auch für die Wirkung, die ein solcher Studiengang auf die Gruppe der türkischstämmigen Studierendenschaft und die Gesellschaft insgesamt hat.
Der Masterstudiengang ist sowohl dazu geeignet, die Situation türkischstämmiger Anwältinnen und Anwälte zu verbessern als auch dazu, juristischen Akademikerinnen und Akademikern mit türkischem Familienhintergrund neue Berufsperspektiven zu schaffen. Positiven Einfluss kann der Studiengang etwa auf den derzeitigen Markt für Rechtsberatung von türkischsprachigen Einzel- und Kleinunternehmern in Deutschland haben. Viele dieser Unternehmer haben keine spezifisch den Erfordernissen ihres Gewerbes angemessene Ausbildung in Deutschland erfahren und lassen sich meist mit einer gewissen Spontanität auf die Selbstständigkeit ein. Die Folge ist, dass diese Unternehmer einen erhöhten Beratungsbedarf bezüglich ihrer Pflichten aufweisen, die aus dem Wirtschaftsverwaltungs- und Steuerrecht resultieren. Der Anteil an erfolgreichen türkischsprachigen Einzelanwälten und solchen in mittelständischen Kanzleien, die auf diesem Markt der Rechtsberatung erfolgreich agieren, wächst nach deren eigenen Angaben stetig. In der Außendarstellung sind sie auf eine Hervorhebung der Sprachkompetenz bedacht. Zusätze wie „Türk Avukat“ („Türkischer Anwalt“) oder ähnliche selbst geschaffene Bezeichnungen sollen die Mandantenakquise beflügeln. Allerdings wird bisweilen eine Sprachkompetenz suggeriert, die insbesondere der komplexen Rechts- und Wirtschaftssprache im Türkischen nicht gerecht wird und werden kann. Muttersprachler zu sein, reicht nicht aus, zumal im Gegensatz zu südeuropäischen Ländern die türkische Gemeinde nur selten eine muttersprachliche Bildung an den allgemeinbildenden Schulen in Deutschland genießt. Viele türkische Selbstständige beklagen daher durch sprachliche Missverständnisse bedingte Fehlberatung, die nicht zuletzt immer wieder zur Verhängung von empfindlichen Geldbußen führt. Hier könnte der Masterstudiengang „Deutsches, Türkisches und Internationales Wirtschaftsrecht“ Abhilfe schaffen. Absolventen/innen, die dann tatsächlich eine höhere Sprachfähigkeit im Türkischen mitbrächten, könnten eine Qualitätssteigerung in der Beratung türkischsprachiger Mandanten bewirken und den diesbezüglich aktuell nur in Ansätzen vorhandenen Wettbewerb forcieren – unterstützt nicht zuletzt durch den offiziellen Titel LL.M bzw. Master of Laws im Gegensatz zu dem selbstgeschaffenen, nicht belastbaren Titel „Türk Avukat“. Eine bessere Beratung könnte auch zu mehr Akzeptanz der deutschen Rechts- und Wirtschaftsordnung unter türkischen Unternehmern führen, da Anwälte häufig als Multiplikatoren für die Akzeptanz der Rechtswirklichkeit dienen.
Jenseits dieser verbesserten Möglichkeiten auf dem „angestammten“ Anwaltsmarkt zielt der Studiengang aber vor allem auch darauf ab, türkischstämmigen Absolventen/innen eines Studiums der Rechtswissenschaften neue berufliche Perspektiven zu eröffnen und damit Wege aus dem „Nischendasein“ türkischstämmiger Juristinnen und Juristen aufzuzeigen. Es geht dem Studiengang – nicht entgegen seiner Bezeichnung als weiterbildender Studiengang, aber doch darüber hinausweisend – auch darum, der avisierten Zielgruppe eine gerade in der Integrationsperspektive wichtige Neuorientierung zu ermöglichen. Das Design des Studiengangs zielt nicht zuletzt deshalb auf ein breites wirtschaftsrechtliches Angebot mit internationalem Einschlag, um nicht allein „den türkischen Anwalt für Familien- und Erbrecht“ weiterzubilden, sondern um den Absolventinnen und Absolventen ein breite(re)s Berufsspektrum zu eröffnen. Der Master im deutschen, türkischen und internationalen Wirtschaftsrecht soll vor allem Juristinnen und Juristen ansprechen, die später im Bereich der Wirtschaftsbeziehungen beider Länder arbeiten wollen oder dies bereits tun.
Genannt sei nur die Arbeit in wirtschaftsrechtlich und/oder international ausgerichteten Kanzleien, im Bereich der auswärtigen Beziehungen, vor allem mit der Türkei, in internationalen Organisationen mit einem Schwerpunkt im Bereich Wirtschaft – man denke etwa an die Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei –, in den Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder, in der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer, in Unternehmen in Deutschland oder der Türkei, die wirtschaftliche Beziehungen zu dem jeweils anderen Land pflegen, oder auch in Stiftungen mit einem integrationspolitischen Anliegen. Als mögliches Berufsfeld kommt auch eine akademische Karriere in Betracht. Einen Einstieg in diese Berufsfelder bietet das obligatorische dreimonatige Praktikum.

