Bewerbung und Zulassung
Bewerbungsfrist ist jeweils der 15. Mai!
Bewerbungsvorausetzungen
- ein bestandenes Erstes Juristisches Staatsexamen bzw. eine bestandene Erste Juristische Prüfung in Deutschland
oder
- ein in der Türkei erworbener Juristischer lisans Abschluss und
die Erfüllung der Zulassungskriterien gem. der Verordnung zum
postgraduierten Studiengang (Lisansüstü Egitim ve Ögretim Yönetmeligi)
der Kültür Universität Istanbul in der jeweils gültigen Fassung
oder
- ein diesen Abschlüssen entsprechender erfolgreicher Abschluss
eines Studiums, welches im Schwerpunkt das deutsche oder türkische
Recht (bzw. Wirtschaftsrecht) zum Gegenstand hat und allein oder
zusammen mit weiteren Leistungen mindestens 240 Credit Points erbringt
und
-
die Kenntnis der deutschen (Nachweis durch Vorlage eines
Zertifikats ZOP oder ZMP des Goethe-Instituts, eines Zertifikats des
Testdaf-Instituts (4x4), eines DSH-Zertifikats oder eines
gleichwertigen Zertifikats) und der türkischen Sprache
(Nachweis durch die Vorlage eines Zertifikats über ausreichende
Türkisch-Kenntnisse der Sprachschule TÖMER
oder einer anderen zur Vergabe dieses Zertifikats berechtigten
Einrichtung (z.B. ICC-Center in Duisburg) oder durch Vorlage eines an einer Juristischen Fakultät in
der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Fremdsprachen-zertifikats (in
NRW entsprechend § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW)).
Interessenten, die
das juristische Studium voraussichtlich spätestens bis zum Juli eines
Jahres abschließen werden, können sich ebenfalls bewerben.
Der Bewerbung sind die üblichen Unterlagen (Abiturzeugnis, Zeugnis(se) über den Juristischen Abschluss, Lebenslauf, Auslandspraktika etc.) in Kopie beizufügen.

