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Fairness/Antidiskriminierung

Fairness und Antidiskriminierung

Arbeitskreis "Faires Verhalten am Arbeitsplatz"

Seit Juni 2008 gilt, ganz dem Leitbild der „menschlichen” Universität folgend, an der RUB die Richtlinie „Fairer Umgang am Arbeitsplatz”. Darin spricht sich die Hochschulleitung entschieden für ein respektvolles Miteinander aus und wendet sich gegen jede Form von Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing auf dem Campus. Die Richtlinie ist für alle Uni-Mitglieder – ob Mitarbeiter/in in Technik und Verwaltung, Wissenschaftler/in oder Studierende – gleichermaßen gültig. Hintergrund ist neben den Beratungserfahrungen unterschiedlicher hochschulinterner Institutionen auch die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes von 2006, das in seinen Handlungsempfehlungen eine solche interne Vereinbarung nachdrücklich empfiehlt.
Im April 2009 hat sich an der RUB zudem der Arbeitskreis „Faires Verhalten am Arbeitsplatz“ konstituiert. Der Arbeitskreis ist geschlechtsparitätisch und statusgruppenübergreifend besetzt.

Richtlinie "Fairer Umgang am Arbeitsplatz"

Mit der Richtlinie „Fairer Umgang am Arbeitsplatz“ weist die RUB ausdrücklich darauf hin, dass sie Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierte Gewalt und Mobbing nicht duldet, und übernimmt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Verantwortung dafür, dass die Persönlichkeitsrechte von Menschen und ihren individuellen Persönlichkeitsgrenzen im Sinne des Grundgesetzes respektiert und gewahrt werden.

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung ist zuständig für Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch IX. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.