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Zielvereinbarungen zur Gleichstellung
Das Rektorat hat im Sommersemester 2010 mit allen Fakultäten Zielvereinbarungen zur Gleichstellung beschlossen. Darin einigen sich Rektorat und Fakultäten auf Zielwerte zur Erhöhung des Anteils von Frauen und legen Maßnahmen zur Erreichung der Kennzahlen fest. Zugleich kommen die Fakultäten durch die Zielvereinbarungen ihrer Pflicht nach, ihre dezentralen Pläne zur Gleichstellung fortzuschreiben. Inhalt der jeweiligen Zielvereinbarung ist auch die Höhe der Mittel zur Zielverfolgung, die für Gleichstellung durch das Rektorat zur Verfügung gestellt werden. Zudem sichert das Rektorat die Unterstützung der Fakultätsziele durch zentrale Maßnahmen zu. Die Aufstellung, Umsetzung und Fortschreibung der Zielvereinbarungen werden durch die Gleichstellungskommission überwacht.
Was sollte ich als Gleichstellungsbeauftragte beachten?
Die Zielvereinbarungen dienen Ihnen als Argument für die Umsetzung gleichstellungspolitischer Maßnahmen! Die Verantwortung für die Erfüllung der Zielvorgaben liegt bei der Leitungsebene der Fakultät. Die Entwürfe, die durch die Leitung zu erarbeiten sind, müssen durch Sie geprüft werden. Es ist Ihre Aufgabe, die Fakultät hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen zu beraten. Sollten Sie Maßnahmen als unvereinbar mit den Zielvereinbarungen bewerten, können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Die an die Zielvereinbarungen gebundenen Mittel können nur nach Ihrer Zustimmung verausgabt werden. Zudem wird Ende 2012 die Erreichung der Ziele durch das Rektorat überprüft. An die fünf besten Fakultäten werden zusätzlich insgesamt 350.000 Euro ausgeschüttet.