Leistungsorientierte Mittelvergabe

Ein zentrales Instrument zur Förderung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen ist die Leistungsorientierte Mittelverteilung (LOM). Die Zuständigkeit zur Ausführung der gesetzlichen Grundlagen liegt hierfür beim Rektorat, der Gleichstellungsbeauftragten kommt ein Antrags- und Rederecht zu.
Bei der LOM sollen gem. § 5 LGG „auch Fortschritte bei der Erfüllung Gleichstellungsauftrages“ aus Artikel 3 Abs. 2 GG und der Umsetzung des LGG berücksichtigt werden. In § 5 LGG heißt es weiter: „Fortschritte sind insbesondere zu messen am Umfang der Teilhabe von Frauen an innovativen Entwicklungen und Projekten, am Anteil von Frauen bei den wissenschaftlich Beschäftigten und Professuren und am Abbau der Unterrepräsentanz von Studentinnen vor allem in natur-, ingenieurwissenschaftlichen und medizinischen Studiengängen.“
Für die Jahre 2012/2013 umfasst das sog. Leistungsbudget 23 % des bereinigten Budgets jeder Hochschule. Die Verteilung richtet sich nach 3 Indikatoren, die wie folgt gewichtet werden:

  • Anzahl an Absolvent/innen                           50 %
  • Drittmitteleinnahmen                                    40 %
  • Gleichstellung (Professuren)                       10 %

Für die Erfolge in der Gleichstellung wurde somit ein neuer eigenständiger Verteilungstopf mit einem Volumen von 10% der gesamten Verteilungsmasse (rd. 52 Mio.EUR in 2012) eingeführt. Grundlage der Verteilung ist ausschließlich der jeweilige Anteil weiblich besetzter Professuren bzw. Juniorprofessuren einer Hochschule.

Was sollte ich als dezentrale Gleichstellungsbeauftragte beachten?
Die LOM ist ein wichtiges Argument für Ihre gleichstellungspolitische Arbeit. So können Sie in Diskussionen und Verhandlungen darauf hinweisen, welche Vorteile mit gleichstellungspolitischen Anstrengungen verbunden sind. Gleichstellungspolitische Erfolge, wie die Berufung von Professorinnen und Juniorprofessorinnen (in allen Fakultäten) werden mit Mitteln honoriert.

Weitere Informationen zur LOM finden Sie hier.