Sie sind an Gleichstellungspolitik interessiert und
möchten sich an Ihrer Fakultät engagieren?
Dann werden Sie dezentrale Gleichstellungsbeauftragte!
Zu Ihren Aufgaben zählen:
Stellungnahme zu den Zielvereinbarungen/dezentralen Gleichstellungspläne, die von den Leitungen zu erarbeiten sind
Beratung bei der Umsetzung des dezentralen Controllings über die Umsetzung der Zielvereinbarungen
Stellungnahme vor der Entscheidung über Berufungsvorschläge
Beratung von Beschäftigte/n und Studierenden der jeweiligen Fakultät, ZWE oder wissenschaftlichen Einrichtung in allen gleichstellungsrelevanten Fragen.
Im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung können Sie …:
an den Sitzungen der Gremien teilnehmen, zu denen Sie wie ein Mitglied zu laden und zu informieren sind
alle relevanten Unterlagen verlangen
Sondervoten in allen Instanzen des Berufungsverfahren abgeben
gleichstellungspolitische Themen ins Bewusstsein rücken
durch gekonntes Argumentieren auf die Verteilung von Fakultätsmitteln Einfluss nehmen.
Was für Möglichkeiten haben Sie darüber hinaus als dezentrale Gleichstellungsbeauftragte?
Durchführung eines Projektes zur Gleichstellungsarbeit
Beratung und Unterstützung in Fragen der Gleichstellung
Teilnahme an den Fortbildungen des Gleichstellungsbüros
Austausch mit anderen (de-) zentralen Gleichstellungsbeauftragten
Einberufung der Vollversammlung der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten
Ihr Vorteil im Amt der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten?
Sie erwerben Soft-Skills, die sich auch auf den weiteren Berufsweg positiv auswirken werden.
Sie erhalten Einblick in die Hochschulstruktur und die akademischen Selbstverwaltung einer Universität.
Sie können sich spezifisch für Ihre Statusgruppe einsetzen und deren Interessen vertreten.
Sie erhalten ein Zertifikat, das vom Rektor bzw. dem Kanzler unterschrieben wird, in dem das breite Spektrum der Tätigkeitsfelder dokumentiert wird.