Prof. Burgi  
Kurzbiographie  
Professor Dr. Martin Burgi,

geboren 1964 in Ulm an der Donau. Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz. Rechtsassessor 1989 vor dem Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg in Stuttgart. 1993 Promotion. 1998 Habilitation bei Professor Dr. Dieter Lorenz mit einer Arbeit zum Thema "Funktionale Privatisierung und Verwaltungshilfe. Staatsaufgabendogmatik - Phänomenologie - Verfassungsrecht".

Erteilung der Lehrbefugnis für die Fächer Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht. Lehrstuhlvertretungen an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (SS 1998 und WS 1998/99) und an der Ruhr-Universität Bochum (SS 1999).

Am 20. Juli 1999 Ernennung zum Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum als Nachfolger von Professor Dr. Peter J. Tettinger (verst., zuletzt Universität zu Köln). Am 25. Juli 2003 Ablehnung des Rufs auf die C4-Professur für "Öffentliches Recht" an der Universität Konstanz. Am 01. Januar 2004 Gründung der Forschungsstelle für Verwaltungsrechtsmodernisierung und Vergaberecht.

Visitingprofessor an der George Washington University Law School (Washington D. C.) für "European and Comparative Public Procurement Law Seminar" (März 2012).

Dekan der Juristischen Fakultät von 01.10.2008 bis 30.09.2010.

Gewähltes Mitglied im Fachkollegium "Rechtswissenschaft" der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), seit 2008.

Prüfertätigkeit bei den Justizprüfungsämtern beim OLG Düsseldorf (als Vorsitzender) und OLG Hamm.

Sprecher des Gesprächskreises "Verwaltung" der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (2006-2008).

Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren im Bundestag (u.a. Föderalismusreform II) und in mehreren Landtagen.

Gutachter für die öffentlich-rechtliche Abteilung des 67. Deutschen Juristentages 2008

Mitglied des Vorstands der Juristischen Gesellschaft Ruhr e.V.

Publikationen

Eine Liste der Publikationen finden Sie hier.