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Ausschreibung von Stipendien

Bochumer Nachwuchsforscherkolleg intradisziplinäre Rechtswissenschaft (BoNiR)

Compliance im Interaktionsrahmen zwischen Unternehmen und Staat

Die Juristische Fakultät der RUB hat mit großzügiger Unterstützung der Stiftung Mercator ein Graduiertenkolleg zum Thema „Compliance im Interaktionsrahmen zwischen Unternehmen und Staat“ errichtet. Das Kolleg vereint Rechtswissenschaftler/innen und Doktoranden/innen mit renommierten Vertretern/innen der Rechtspraxis als den Trägern des Problem- und Gestaltungswissens. Es widmet sich einem zentralen, sich dynamisch entwickelnden Forschungsgegenstand aus einer die verschiedenen juristischen Teildisziplinen umschließenden Sicht unter Einbeziehung auch der internationalen Ansätze. Das Kolleg ermöglicht über die „Ruhr University Research School“ das Promovieren in einer „exzellenten“ Umgebung. Die Laufzeit beträgt zunächst 2 Jahre. Beginnend zum 1. April 2010 werden:

acht Promotionsstipendien (Dr. iur.)

ausgeschrieben.

Das Kolleg richtet sich an überdurchschnittlich qualifizierte Absolventen/innen des ersten und/oder zweiten Juristischen Staatsexamens. Die Aufnahme in das Kolleg erfordert die Bereitschaft zur intradisziplinären Erarbeitung der eigenen Dissertation und zur Teilnahme an mehreren Workshops sowie einem Praktikum. Dabei verbindet sich die wissenschaftliche Perspektive des Forschens als Kommunikationsprozess mit einer intensiven Stärkung der ggf. späteren berufspraktischen Qualifikation. Die Höhe der Promotionsstipendien beträgt 1.200,00 €/Monat.

Die wissenschaftliche Leitung obliegt den Professoren Dres. Klaus Bernsmann (Wirtschaftsstrafrecht/Strafprozessrecht), Martin Burgi (Öffentliches Wirtschaftsrecht/Vergaberecht), Andrea Lohse (Wirtschaftsrecht) und Roman Seer (Steuerrecht).
Die Kollegiaten/innen aus der Rechtspraxis entstammen den Unternehmen E.ON, Henkel , HOCHTIEF, Rinke Treuhand und ThyssenKrupp sowie den Rechtsanwaltskanzleien AULINGER, Freshfields Bruckhaus Deringer, Hengeler Mueller und Linklaters. Beteiligt sind ferner die RAe Dr. Christoph Hauschka und Dr. Sven Thomas sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, ggf. wissenschaftliche Veröffentlichungen) sind möglichst auf elektronischem Wege bis zum 26. Februar 2010 zu richten an: Dekan der Juristischen Fakultät, Professor Dr. Martin Burgi, Ruhr-Universität Bochum, Universitätsstr. 150, GC 6/135, 44780 Bochum, eMail: compliance@rub.de

Hinweise für Bewerber: Jede Promotion muss intradisziplinär sein, d.h. Bezüge zu mindestens zwei der oben genannten juristischen Themengruppen aufweisen. Die Zuteilung der Promotionsthemen erfolgt nach der Zulassung auf der Basis eines Gesprächs mit den Teilnehmern. In Vorbereitung darauf wird jeder Bewerber gebeten, in seiner Bewerbung als Präferenz einen Erst- und einen Zweitwunsch hinsichtlich der vier Themengruppen anzugeben, welcher bevorzugt Gegenstand seiner Promotion sein soll. Während der Laufzeit des Stipendiums darf keine weitere haupt- oder nebenberufliche Beschäftigung aufgenommen werden. Die Teilnhemer sind verpflichtet, an den im Rahmen des Promotionsstipendiums stattfindenden Workshops und sonstigen Veranstaltungen teilzunehmen, die sich allerdings in einem Rahmen halten, der einen Umzug nach Bochum nicht erforderlich macht.

Die Chancengleichheit von Frauen und Männern ist für die Ruhr-Universität Bochum ein zentrales Kriterium der Hochschulentwicklung. Sie nimmt für sich in Anspruch, die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe integriert zu haben. Gleichstellung wird in allen Entscheidungsstrukturen und Verwaltungsprozessen von den jeweils Verantwortlichen aktiv unterstützt. Die Bewerbung geeigneter Kandidatinnen wird daher ausdrücklich begrüßt. Auch die Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter Bewerber/innen sind herzlich willkommen. Im Hinblick auf schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/innen und solche mit besonderer familiärer Bindung erweist sich die Entbehrlichkeit eines Umzugs nach Bochum als besonderer Vorteil des BoNiR - Programms.

Unvollständige und verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die eingereichten Dokumente verbleiben bei der Juristischen Fakultät und werden nicht an Dritte weitergegeben. Persönliche Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Verwaltung des Promotionskollegs in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Die Bewerbungsunterlagen nicht erfolgreicher Kandidaten/innen werden nach Ablauf eines Jahres vernichtet.