Ausschreibung von Stipendien
Bochumer
Nachwuchsforscherkolleg intradisziplinäre Rechtswissenschaft (BoNiR)
Compliance
im Interaktionsrahmen zwischen Unternehmen und Staat
Die
Juristische Fakultät der RUB hat mit großzügiger Unterstützung der
Stiftung Mercator ein Graduiertenkolleg zum Thema „Compliance im
Interaktionsrahmen zwischen Unternehmen und Staat“ errichtet. Das
Kolleg vereint Rechtswissenschaftler/innen und Doktoranden/innen mit
renommierten Vertretern/innen der Rechtspraxis als den Trägern des
Problem- und Gestaltungswissens. Es widmet sich einem zentralen, sich
dynamisch entwickelnden Forschungsgegenstand aus einer die verschiedenen
juristischen Teildisziplinen umschließenden Sicht unter Einbeziehung
auch der internationalen Ansätze. Das Kolleg ermöglicht über die
„Ruhr University Research School“ das Promovieren in einer
„exzellenten“ Umgebung. Die Laufzeit beträgt zunächst 2 Jahre.
Beginnend zum 1. April 2010 werden:
acht
Promotionsstipendien (Dr. iur.)
ausgeschrieben.
Das
Kolleg richtet sich an überdurchschnittlich qualifizierte
Absolventen/innen des ersten und/oder zweiten Juristischen
Staatsexamens. Die Aufnahme in das Kolleg erfordert die Bereitschaft zur
intradisziplinären Erarbeitung der eigenen Dissertation und zur
Teilnahme an mehreren Workshops sowie einem Praktikum. Dabei verbindet
sich die wissenschaftliche Perspektive des Forschens als
Kommunikationsprozess mit einer intensiven Stärkung der ggf. späteren
berufspraktischen Qualifikation. Die Höhe der Promotionsstipendien beträgt
1.200,00 €/Monat.
Die
wissenschaftliche Leitung obliegt den Professoren Dres. Klaus Bernsmann
(Wirtschaftsstrafrecht/Strafprozessrecht), Martin Burgi (Öffentliches
Wirtschaftsrecht/Vergaberecht), Andrea Lohse (Wirtschaftsrecht) und
Roman Seer (Steuerrecht).
Die Kollegiaten/innen aus der Rechtspraxis entstammen den Unternehmen
E.ON, Henkel
, HOCHTIEF, Rinke Treuhand und ThyssenKrupp sowie den
Rechtsanwaltskanzleien AULINGER, Freshfields Bruckhaus Deringer,
Hengeler Mueller und Linklaters. Beteiligt sind ferner die RAe Dr.
Christoph Hauschka und Dr. Sven Thomas sowie der Bundesverband der
Deutschen Industrie (BDI).
Bewerbungen
mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, ggf.
wissenschaftliche Veröffentlichungen) sind möglichst auf
elektronischem Wege bis zum 26. Februar 2010 zu richten an: Dekan der
Juristischen Fakultät, Professor Dr. Martin Burgi, Ruhr-Universität
Bochum, Universitätsstr. 150, GC 6/135, 44780 Bochum, eMail:
compliance@rub.de
Hinweise
für Bewerber: Jede Promotion muss intradisziplinär sein, d.h. Bezüge
zu mindestens zwei der oben genannten juristischen Themengruppen
aufweisen. Die Zuteilung der Promotionsthemen erfolgt nach der Zulassung
auf der Basis eines Gesprächs mit den Teilnehmern. In Vorbereitung
darauf wird jeder Bewerber gebeten, in seiner Bewerbung als Präferenz
einen Erst- und einen Zweitwunsch hinsichtlich der vier Themengruppen
anzugeben, welcher bevorzugt Gegenstand seiner Promotion sein soll. Während
der Laufzeit des Stipendiums darf keine weitere haupt- oder
nebenberufliche Beschäftigung aufgenommen werden. Die Teilnhemer sind
verpflichtet, an den im Rahmen des Promotionsstipendiums stattfindenden
Workshops und sonstigen Veranstaltungen teilzunehmen, die sich
allerdings in einem Rahmen halten, der einen Umzug nach Bochum nicht
erforderlich macht.
Die
Chancengleichheit von Frauen und Männern ist für die Ruhr-Universität
Bochum ein zentrales Kriterium der Hochschulentwicklung. Sie nimmt für
sich in Anspruch, die Gleichstellung der Geschlechter als
Querschnittsaufgabe integriert zu haben. Gleichstellung wird in allen
Entscheidungsstrukturen und Verwaltungsprozessen von den jeweils
Verantwortlichen aktiv unterstützt. Die Bewerbung geeigneter
Kandidatinnen wird daher ausdrücklich begrüßt. Auch die Bewerbungen
geeigneter schwerbehinderter und gleichgestellter Bewerber/innen sind
herzlich willkommen. Im Hinblick auf schwerbehinderte und
gleichgestellte Bewerber/innen und solche mit besonderer familiärer
Bindung erweist sich die Entbehrlichkeit eines Umzugs nach Bochum als
besonderer Vorteil des BoNiR - Programms.
Unvollständige
und verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die
eingereichten Dokumente verbleiben bei der Juristischen Fakultät und
werden nicht an Dritte weitergegeben. Persönliche Daten werden
ausschließlich zu Zwecken der Verwaltung des Promotionskollegs in Übereinstimmung
mit den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und nicht an
Dritte weitergegeben. Die Bewerbungsunterlagen nicht erfolgreicher
Kandidaten/innen werden nach Ablauf eines Jahres vernichtet.
