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AUSWAHLKRITERIEN FÜR FAKULTÄTSGEBUNDENE UND ALLGEMEINE STIPENDIEN

Der Bildungsfonds der Ruhr-Universität vergibt Stipendien an Studierende, die sich durch hervorragende Leistungen im Studium sowie durch besonderes gesellschaftliches Engagement auszeichnen.

Viele der Förderer, vor allem Unternehmen, haben ihr Engagement an eine bestimmte Fachrichtung oder an eine bestimmte Fakultät geknüpft. Neben diesen fakultätsgebundenen Stipendien vergibt der Bildungsfonds der Ruhr-Universität auch einen Anteil allgemeiner Stipendien, die an Studierende jeglicher Fachrichtungen vergeben werden können. Die Fakultäten richten sich bei der Auswahl der fakultätsgebundenen Stipendien nach den bisherigen Studienleistungen. Von daher ist es möglich, dass Stipendien erst ab einem gewissen Fachsemester vergeben werden können.

Um das Auswahlverfahren möglichst transparent zu gestalten, finden Sie hier die Bewerbungskriterien für die einzelnen Fakultäten (sowohl für die fakultätsgebundenen als auch für die allgemeinen Stipendien).

Auswahlkriterien des Geistes- und Gesellschaftswissenschaften

Auswahlkriterien der Ingenieurwissenschaften

Auswahlkriterien der Naturwissenschaften

Auswahlkriterien der Medizin

 

Evangelisch-Theologische Fakultät

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Katholisch-Theologische Fakultät

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Fakultät für Geschichtswissenschaft

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
  • Bevorzugt werden Studierende, die sich im Wintersemester 2013/2014 im 5. oder 6. Semester des BA-Studiums oder im Masterstudium befinden
  • Die Fakultät vergibt zusätzlich spezielle Stipendien für Studierende mit dem Themenschwerpunkt „Geschichte des Ruhrgebiets und des Strukturwandels in schwerindustriellen Ballungsregionen“ oder dem Themenschwerpunkt Bankengeschichte.

Fakultät für Philologie

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
  • Bevorzugt gefördert werden Studierende, die sich im Wintersemester 2013/14 mindestens im 3. Fachsemester befinden

Juristische Fakultät

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig bis zum Ersten Staatsexamen sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

Allgemeine und fakultätsungebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
  • Bevorzugt gefördert werden Studierende, die die Grundlagenphase abgeschlossen haben. Die Note der Grundlagenphase fließt in die Auswahl der Studierenden ein.

fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
  • Bevorzugt gefördert werden Studierende, die die Grundlagenphase abgeschlossen haben. Die Note der Grundlagenphase fließt in die Auswahl der Studierenden ein.
  • Zusätzlich stehen Stipendien für Studierende zur Verfügung, die die Spezialisierung „Accounting, Finance, and Taxation“ im Bachelorstudiengang „Management and Economics“ anstreben.

Fakultät für Sozialwissenschaft

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
  • Die Fakultät vergibt zusätzliche Stipendien für Studierende mit dem Studienschwerpunkt XY.

Fakultät für Ostasienwissenschaften

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Fakultät für Sportwissenschaft

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Fakultät für Psychologie

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften

Allgemeine Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
  • zusätzlich stehen Stipendien speziell für Studierende mit der Studienrichtung Verkehrswesen zur Verfügung

Fakultät für Maschinenbau

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
  • Hinweis: Bitte halten Sie für die Online-Bewerbung ihr Abiturzeugnis im PDF-Format bereit
  • Bevorzugt gefördert werden Studierende im zweiten Semester (WS 13/14), die nicht als studentische Hilfskräfte an der Fakultät beschäftigt sind

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Fakultät für Mathematik

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
  • Bevorzugt werden Studierende, die sich im Wintersemester 2013/14 mindestens im 3. Fachsemester befinden
  • Die Noten der Module „Analysis I+II“, „Lineare Algebra I+II“ und „Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie/Numerik“ fließen in den Auswahlprozess ein.

Fakultät für Physik und Astronomie

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Fakultät für Geowissenschaften

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
  • Bevorzugt gefördert werden Studierende, die sich mindestens im 3. Fachsemester befinden.

Fakultät für Chemie und Biochemie

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
  • Bevorzugt gefördert werden Studierende, die im Wintersemester 2013/14 im 5. Fachsemester (Bachelor) sind und mindestens 100 Kreditpunkte erreicht haben

Fakultät für Biologie und Biotechnologie

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
  • Folgende Noten fließen in den Auswahlprozess ein:
    - für Bachelorstudierende: Noten der Grundmodulprüfungen
    - für Masterstudierende: Note des Bachelorabschlusses und ggf. Noten bereits abgelegter Masterprüfungen
  • Studierende mit Kind (insbesondere Alleinerziehende) werden bei entsprechenden Noten bevorzugt berücksichtigt

Medizinische Fakultät

Allgemeine und fakultätsgebundene Stipendien:

  • Es gelten die Grundkriterien des Stipendienprogramms: hervorragende Studienleistungen, besonderes gesellschaftliches Engagement; förderfähig bis zum Ersten Staatsexamen sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
  • Bevorzugt gefördert werden Studierende im Klinischen Studienabschnitt; die Note des Physikums fließt mit in den Auswahlprozess ein.