Benutzerordnung |
Für die Arbeit in der Bibliothek wird kein spezieller Benutzerausweis
ausgestellt. Für das Entleihen der Bücher genügt ein gültiger
Studentenausweis,
der der Aufsicht vorgelegt wird. |
Die Aufsicht überwacht das Ausleihen der Bücher und hat das
Recht, bei Missachtung der Benutzungsordnung einzuschreiten. |
In der Bibliothek ist auf Ruhe und Ordnung zu achten. Jedes
Buch ist nach der Benutzung an seinen Standort zurückzustellen. |
Tischapparate
Studierende der Fakultät für Philologie dürfen Tischapparate
in begrenztem Umfang aufstellen.
Der Tischapparat darf insgesamt 10 Werke umfassen.
Nachschlagewerke und Zeitschriften dürfen nicht in den
Tischapparat gestellt werden.
Für jedes entnommene Buch ist ein Stellvertreter mit Namen,
Datum und Tischnummer ins Regal zu stellen.
Die Tischnummern finden Sie rechts unten auf der Tischplatte.
Die regelmässige Nutzung desTischapparates ist durch Abzeichnen
mit Namen und Datum nachzuweisen. Der Nachweiszettel bleibt
auf dem Tisch liegen.
Am dritten Werktag ohne Nutzungsnachweis wird der Tischapparat
weggeräumt.
Stellvertreter und Nachweiszettel sind an den Aufsichtsplätzen
auf Etage 4 und 6 erhältlich.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Zetteln, die auf
jedem Tisch liegen. |
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Rauchen und Essen sind in der Bibliothek
nicht gestattet. |
Getränke dürfen in die Bibliothek mitgenommen werden,
sofern sie sich in fest verschließbaren Behältern befinden,
welche nur kurzzeitig zum Trinken geöffnet werden. |
Die Benutzung von Handys ist ebenfalls nicht gestattet.
Bitte schalten Sie diese vor Betreten der Bibliothek aus. |
Jacken und Taschen dürfen nicht in den Lesebereich der Bibliothek
mitgenommen werden. Außerhalb der Bibliothek sind Schließfächer
zur Aufbewahrung dieser Gegenstände aufgestellt. (Keine Haftung
für Wertgegenstände, Ausweispapiere, Geldbörsen etc.) |
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Die Bibliothek der Fakultät für Philologie ist eine Präsenzbibliothek
mit Nacht- und Wochenendausleihe.
Für bestimmte Titel, die entweder mit einem grünen
Punkt oder im Bereich des Englischen Seminars
mit einem
roten Signaturschild gekennzeichnet
sind, besteht die Möglichkeit einer 14tägigen Ausleihe;
eine Verlängerung
der Ausleihfrist ist nicht möglich.
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Nachtausleihe: |
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Vorlesungszeit:  
von 17.30 Uhr bis 9.30 Uhr des Folgetages
vorlesungsfreie Zeit: von 16.00 Uhr bis 10.30
Uhr des Folgetages |
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Wochenendausleihe: |
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Fr, 12 Uhr bis Mo, 12 Uhr |
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Einige Titel (Zeitschriften, Nachschlagewerke) sind von der
Nacht- und Wochenendausleihe ausgenommen.
Eine kurze Ausleihe (ca. 1 Stunde) zum Fotokopieren ist jedoch
möglich. |
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Telefonnummern Aufsichten |
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0234/32-22756 (Aufsichtsplatz Etage 4)
0234/32-25054 (Aufsichtsplatz Etage 6) |