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Papierkram - Rückmeldung, Umschreibung, Exmatrikulation, Prüfungen, Prüfungsordnungen...


Wie funktioniert die Rückmeldung?

Die Rückmeldung muss zu jedem Semester innerhalb bestimmter Fristen erfolgen. Sie erfolgt durch Zahlung des geltenden Sozialbeitrages und des Studienbeitrags.
Wenn Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie sich Ihren persönlichen Einzahlungsschein an einem der Terminals im Foyer des Studierendensekretariates ausdrucken und damit den Betrag bei Ihrer Bank einzahlen/überweisen. Nach dem der Sozialbeitrag an der Universität eingegangen ist - in der Regel nach 6 Werktagen- sind Sie zurückgemeldet und können Ihren Studierendenausweis aktualisieren.
Die Teilnahme Lastschriftverfahren garantiert Ihre automatische Rückmeldung.

Wichtig: Auch Zweithörer müssen sich rückmelden.

Weitere Erläuterungen zum Verfahren und die Höhe des aktuellen Sozialbeitrages finden Sie unter:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/

Was muss ich tun, wenn ich mich exmatrikulieren will?

Die Exmatrikulation können Sie auf Antrag während der Rückmeldefristen im Studierendensekretariat vornehmen lassen. Den entsprechenden Antrag bekommen Sie dort oder im Internet.
Die aktuellen Fristen und Antrag zur Exmatrikulation finden Sie:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/

Wie kann ich mich beurlauben lassen?

Sie können sich auf Antrag für jeweils ein Semester vom Studium beurlauben lassen. Die Beurlaubung kann immer nur für ein Semester beantragt werden. Beurlaubte Studenten bleiben immatrikuliert, Urlaubssemester zählen jedoch nicht als Fachsemester.
Sie zahlen für ein Urlaubssemester nur einen reduzierten Sozialbeitrag, je nach Grund der Beurlaubung. Das Studententicket ist in dem reduzierten Sozialbeitrag nicht enthalten!
Eine Beurlaubung wegen Wehr- oder Zivildienst vor Aufnahme des Studiums und während des ersten Semesters ist ausgeschlossen. Den Beurlaubungsantrag und weitere Hinweise zum Verfahren finden Sie unter
http://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/

Was sind studienbegleitende Prüfungen?

Bei den Bachelor- und Master-Studiengängen werden die Prüfungsleistungen zum großen Teil studienbegleitend absolviert. Für die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul eines Studienfaches müssen bestimmte Leistungen erbracht werden (Klausur, Referat, mündliche Prüfung o.ä.), die benotet werden. Die Noten der prüfungsrelevanten Module gelten als Prüfungsleistungen und gehen in die Examensnote ein.
Näheres dazu erfahren Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen Ihrer Studienfächer und bei der Studienfachberatung.
http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/faecher.htm

Wo bekomme ich Prüfungs- und Studienordnungen?

Prüfungs- und Studienordnungen erhalten Sie in den Geschäftszimmern Ihrer Fakultät , den Prüfungsämtern oder der Studienfachberatung.

Unter der Rubrik "Endphase des Studiums" finden Sie weitere Informationen zum Thema Prüfungen.
 
 
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Letzte Änderung: 29.06.2007  | Ansprechpartnerinnen: Inhalt & Technik