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Das Beratungsportal
Alles was Sie wissen müssen
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Während
des Studiums |
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Papierkram - Rückmeldung, Umschreibung, Exmatrikulation,
Prüfungen, Prüfungsordnungen...
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Wie funktioniert die Rückmeldung?
Die Rückmeldung muss zu jedem Semester innerhalb bestimmter
Fristen erfolgen. Sie erfolgt durch Zahlung des geltenden Sozialbeitrages
und des Studienbeitrags.
Wenn Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie
sich Ihren persönlichen Einzahlungsschein an einem der Terminals
im Foyer des Studierendensekretariates ausdrucken und damit
den Betrag bei Ihrer Bank einzahlen/überweisen. Nach dem der
Sozialbeitrag an der Universität eingegangen ist - in der Regel
nach 6 Werktagen- sind Sie zurückgemeldet und können Ihren Studierendenausweis
aktualisieren.
Die Teilnahme Lastschriftverfahren garantiert Ihre automatische
Rückmeldung.
Wichtig: Auch Zweithörer müssen sich rückmelden.
Weitere Erläuterungen zum Verfahren und die Höhe des aktuellen
Sozialbeitrages finden Sie unter:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/
Was muss ich tun, wenn ich mich exmatrikulieren
will?
Die Exmatrikulation können Sie auf Antrag während der Rückmeldefristen
im Studierendensekretariat vornehmen lassen. Den entsprechenden
Antrag bekommen Sie dort oder im Internet.
Die aktuellen Fristen und Antrag zur Exmatrikulation finden
Sie:
http://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/
Wie kann ich mich beurlauben lassen?
Sie können sich auf Antrag für jeweils ein Semester vom Studium
beurlauben lassen. Die Beurlaubung kann immer nur für ein Semester
beantragt werden. Beurlaubte Studenten bleiben immatrikuliert,
Urlaubssemester zählen jedoch nicht als Fachsemester.
Sie zahlen für ein Urlaubssemester nur einen reduzierten Sozialbeitrag,
je nach Grund der Beurlaubung. Das Studententicket ist in dem
reduzierten Sozialbeitrag nicht enthalten!
Eine Beurlaubung wegen Wehr- oder Zivildienst vor Aufnahme des
Studiums und während des ersten Semesters ist ausgeschlossen.
Den Beurlaubungsantrag und weitere Hinweise zum Verfahren finden
Sie unter
http://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/
Was sind studienbegleitende Prüfungen?
Bei den Bachelor- und Master-Studiengängen werden die Prüfungsleistungen
zum großen Teil studienbegleitend absolviert. Für die erfolgreiche
Teilnahme an einem Modul eines Studienfaches müssen bestimmte
Leistungen erbracht werden (Klausur, Referat, mündliche Prüfung
o.ä.), die benotet werden. Die Noten der prüfungsrelevanten
Module gelten als Prüfungsleistungen und gehen in die Examensnote
ein.
Näheres dazu erfahren Sie in den Studien- und Prüfungsordnungen
Ihrer Studienfächer und bei der Studienfachberatung.
http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/faecher.htm
Wo bekomme ich Prüfungs- und Studienordnungen?
Prüfungs- und Studienordnungen erhalten Sie in den Geschäftszimmern
Ihrer Fakultät , den Prüfungsämtern oder der Studienfachberatung.
Unter der Rubrik "Endphase des Studiums" finden Sie
weitere Informationen
zum Thema Prüfungen. |
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