Welche Zulassungsvoraussetzungen muss
ich erfüllen?
Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums
an der RUB ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur oder bei
vorliegender Fachhochschulreife ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium,
auch ein FH-Bachelor). Für einige Studienfächer, ist dies die
einzige Zulassungsvoraussetzung, sie sind in der Fächerliste
als "zulassungsfrei" gekennzeichnet. Eine Einschreibung
ist ohne vorherige Bewerbung möglich.
Bei Fächern mit Zulassungsbeschränkung ist
eine Bewerbung erforderlich. Die Zuteilung der Studienplätze
erfolgt in der Regel nach den Kriterien Abitur-Note, Wartezeit und dem Auswahlverfahren der Hochschule.
Die Vergabe der Studienplätze übernimmt für Fächer mit landes-
und bundesweiten Zulassungsbeschränkungen die Zentralstelle
für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS - für Bochum: Nur Medizin),
für die meisten die RUB (örtliche Zulassungsbeschränkung).
Infos
zum Nummerus Clausus - NC »
Fächerliste
der Uni Bochum (mit Zulassungsvoraussetzungen) »
Vergabe
von Studienplätzen über die Uni Bochum »
Infos
zur ZVS »
Welche Studienfächer sind zulassungsbeschränkt?
Die meisten Studienfächer an der RUB sind zur Zeit zulassungsbeschränkt.
Die Zugangsregelungen können sich aber kurzfristig ändern. Den
aktuellen Stand entnehmen Sie bitte der Fächerliste »
Gibt es Eignungstests?
Für das Studienfach Sport ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Teilnahme an der
Sport-Eignungsprüfung.
Fakultät
für Sportwissenschaft » (dort unter "Studium"
-> "Eignungsfeststellung").
Für das Medizin-Studium in Bochum können Sie am Test für Medizinische Studiengänge (TMS) teilnehmen.
Muss ich vor Studienbeginn schon irgendwelche
Vorleistungen erbringen?
Für die ingenieur- und naturwissenschaftlichen Studienfächer
werden die Teilnahme an Vorkursen und Praktika dringend empfohlen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Studienfachberatung ob es
für die von Ihnen gewählten Studienfächer entsprechende Vorkurse
gibt.
Informationen
und Termine Vorkurse »
Liste
der Fachberater/innen »
Wo bekomme ich die Bewerbungsunterlagen?
Für zulassungsfreie Studiengänge benötigen Sie
keine Bewerbungsunterlagen, Sie können sich einfach während
der entsprechenden Fristen online und persönlich einschreiben.
Für Studienfächer, die einer örtlichen Zulassungsbeschränkung
unterliegen, können Sie sich an der RUB online bewerben.
Schriftliche Unterlagen sind nicht mehr erforderlich.
Online-Bewerbung »
Die Unterlagen für eine Bewerbung bei der ZVS bekommen Sie in
Schulen, den Berufsinformationszentren der Arbeitsämter, beim
Studierendensekretariat, der Zentralen Studienberatung oder
direkt bei der ZVS
Zentralstelle für die Vergabe
von Studienplätzen - ZVS
Bis wann muss ich mich bewerben?
Die Bewerbungsfrist für die Zulassung zum Sommersemester (Vorlesungsbeginn
April) endet am 15. Januar, für die Zulassung zum Wintersemester
(Vorlesungsbeginn Oktober) am 15. Juli des jeweiligen Jahres.
Für Bewerber/innen, die nicht direkt
nach dem Abitur studieren, können bei der ZVS abweichende Fristen gelten.
Bitte Informieren Sie sich auf der Seite Fristen
und Vorlesungszeiten »
Wo bekomme ich das ZVS-Info?
In der Schule, bei der Zentralen Studienberatungsstelle (Studentenhaus,
2. Etage), beim Studierendensekretariat (Universitätsverwaltung),
im Berufsinformationszentrum Ihrer örtlichen Agentur für
Arbeit und bei der ZVS.
ZVS
Muss ich vor meinen Studium ein Praktikum
abgeleistet haben?
Einige Studiengänge empfehlen die Ableistung eines Praktikums
vor Studienbeginn. Die jeweils aktuellen Bestimmungen entnehmen
Sie bitte den
Informationen
zu den Studienfächern »
Kann ich ohne Abitur studieren?
Studienbewerber ohne Hochschulreife (Abitur) können eine Zugangsprüfung
für die Einstufung in ein Studienfach ablegen. Sinn dieser Regelung
ist es, Bewerbern, die in einem Beruf qualifiziert sind und
sich weiterbilden wollen, ein Hochschulstudium zu ermöglichen.
Voraussetzungen sind daher: Eine abgeschlossene Berufsausbildung
und eine anschließende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit
sowie ein Mindestalter von 22 Jahren.
Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Studieren
ohne Abitur »
Wie schreibe ich mich ein?
Die Einschreibung (Immatrikulation) erfolgt vor jedem Semester
innerhalb bestimmter Fristen. Für alle Studiengänge können
Sie sich über das Internet an der Ruhr-Universität vorher online
immatrikulieren. In jedem Fall ist es erforderlich, dass Sie
anschließend persönlich Ihre Unterlagen innerhalb bestimmter
Termine ("Abholung der Unterlagen") im Hörsaalzentrum Ost (HZO)
abholen.
Zur Einschreibung / Abholung der Unterlagen ist grundsätzlich
persönliches Erscheinen erforderlich; nur in Ausnahmefällen
ist nach Rücksprache mit dem Studierendensekretariat und mit
schriftlicher Vollmacht eine Vertretung möglich.
Bei der Einschreibung werden die Studienvoraussetzungen geprüft,
persönliche Daten aufgenommen, der Studienordner (ein Urkundenheft
für die Studiennachweise), Studienbescheinigungen und der Studierendenausweis
ausgestellt.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Einschreibung in der
Regel
- das Reifezeugnis im Original
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- die Krankenversicherungsbescheinigung
- ggfs. ein Passfoto
ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
- Ihr Zulassungsbescheid (sofern für den Studiengang/das
Studienfach für das betreffende Semester eine Zulassungsbeschränkung
besteht)
- sofern Sie EU-Ausländer sind, ist der Nachweis ausreichender
Kenntnisse in der deutschen Sprache vorzulegen
- eine Bescheinigung über den erfolgreich bestandenen Eignungstest
im Fach Sport.
Näheres zur Einschreibung erfahren Sie beim Studierendensekretariat
Informationen
zur Einschreibung »
Internet-Immatrikulation »
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