Ruhr-Universität Bochum zur Navigation zum Inhalt Startseite der RUB
Startseite
Überblick
A-Z
Suche
Kontakt

 
Das Siegel
Naturwissenschaften Ingenieurwissenschaften Geisteswissenschaften Medizinische Einrichtungen Zentrale Einrichtungen
Foto eines Hörsaals
RUB-Beratungsportal
Willkommen
 
Chat-Beratung
Online-Test BORAKEL
 
Studium-FAQ
Davor
Mittendrin
Am Ende
Danach
   
Studienbeiträge
 
Beratungsstellen
Studienfachberater
Glossar
 
Suchen
Fragen von A-Z
Kontakt
Nichts gefunden?
Wir über uns
Impressum





Das Beratungsportal
Alles was Sie wissen müssen
Entdeckungen 1 Entdeckungen 2 Entdeckungen 3 Entdeckungen 4 Entdeckungen 5
 
 
      
Vor dem Studium » Willkommen
pix pix Vor dem Studium
Was kann ich studieren? Gibt es Fristen und Termine? Was kostet ein Studium?
Was bedeutet Studieren? Was muss ich tun? Was bietet Bochum?
Kann ich Studieren testen? Ausländer - was muss ich tun?  

Was muss ich tun?


Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an der RUB ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur oder bei vorliegender Fachhochschulreife ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium, auch ein FH-Bachelor). Für einige Studienfächer, ist dies die einzige Zulassungsvoraussetzung, sie sind in der Fächerliste als "zulassungsfrei" gekennzeichnet. Eine Einschreibung ist ohne vorherige Bewerbung möglich.
Bei Fächern mit Zulassungsbeschränkung ist eine Bewerbung erforderlich. Die Zuteilung der Studienplätze erfolgt in der Regel nach den Kriterien Abitur-Note, Wartezeit und dem Auswahlverfahren der Hochschule. Die Vergabe der Studienplätze übernimmt für Fächer mit landes- und bundesweiten Zulassungsbeschränkungen die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS - für Bochum: Nur Medizin), für die meisten die RUB (örtliche Zulassungsbeschränkung).
Infos zum Nummerus Clausus - NC »
Fächerliste der Uni Bochum (mit Zulassungsvoraussetzungen) »
Vergabe von Studienplätzen über die Uni Bochum »
Infos zur ZVS »

Welche Studienfächer sind zulassungsbeschränkt?

Die meisten Studienfächer an der RUB sind zur Zeit zulassungsbeschränkt. Die Zugangsregelungen können sich aber kurzfristig ändern. Den aktuellen Stand entnehmen Sie bitte der Fächerliste »

Gibt es Eignungstests?

Für das Studienfach Sport ist eine Eignungsfeststellung erforderlich. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die Teilnahme an der Sport-Eignungsprüfung.
Fakultät für Sportwissenschaft » (dort unter "Studium" -> "Eignungsfeststellung").
Für das Medizin-Studium in Bochum können Sie am Test für Medizinische Studiengänge (TMS) teilnehmen.

Muss ich vor Studienbeginn schon irgendwelche Vorleistungen erbringen?

Für die ingenieur- und naturwissenschaftlichen Studienfächer werden die Teilnahme an Vorkursen und Praktika dringend empfohlen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Studienfachberatung ob es für die von Ihnen gewählten Studienfächer entsprechende Vorkurse gibt.
Informationen und Termine Vorkurse »
Liste der Fachberater/innen »

Wo bekomme ich die Bewerbungsunterlagen?

Für zulassungsfreie Studiengänge benötigen Sie keine Bewerbungsunterlagen, Sie können sich einfach während der entsprechenden Fristen online und persönlich einschreiben.

Für Studienfächer, die einer örtlichen Zulassungsbeschränkung unterliegen, können Sie sich an der RUB online bewerben. Schriftliche Unterlagen sind nicht mehr erforderlich.
Online-Bewerbung »

Die Unterlagen für eine Bewerbung bei der ZVS bekommen Sie in Schulen, den Berufsinformationszentren der Arbeitsämter, beim Studierendensekretariat, der Zentralen Studienberatung oder direkt bei der ZVS
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen - ZVSexterner Link

Bis wann muss ich mich bewerben?

Die Bewerbungsfrist für die Zulassung zum Sommersemester (Vorlesungsbeginn April) endet am 15. Januar, für die Zulassung zum Wintersemester (Vorlesungsbeginn Oktober) am 15. Juli des jeweiligen Jahres.

Für Bewerber/innen, die nicht direkt nach dem Abitur studieren, können bei der ZVS abweichende Fristen gelten.
Bitte Informieren Sie sich auf der Seite Fristen und Vorlesungszeiten »

Wo bekomme ich das ZVS-Info?

In der Schule, bei der Zentralen Studienberatungsstelle (Studentenhaus, 2. Etage), beim Studierendensekretariat (Universitätsverwaltung), im Berufsinformationszentrum Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit und bei der ZVS.
ZVSexterner Link

Muss ich vor meinen Studium ein Praktikum abgeleistet haben?

Einige Studiengänge empfehlen die Ableistung eines Praktikums vor Studienbeginn. Die jeweils aktuellen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den
Informationen zu den Studienfächern »

Kann ich ohne Abitur studieren?

Studienbewerber ohne Hochschulreife (Abitur) können eine Zugangsprüfung für die Einstufung in ein Studienfach ablegen. Sinn dieser Regelung ist es, Bewerbern, die in einem Beruf qualifiziert sind und sich weiterbilden wollen, ein Hochschulstudium zu ermöglichen. Voraussetzungen sind daher: Eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine anschließende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit sowie ein Mindestalter von 22 Jahren.
Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Zentralen Studienberatung.
Studieren ohne Abitur »

Wie schreibe ich mich ein?

Die Einschreibung (Immatrikulation) erfolgt vor jedem Semester innerhalb bestimmter Fristen. Für alle Studiengänge können Sie sich über das Internet an der Ruhr-Universität vorher online immatrikulieren. In jedem Fall ist es erforderlich, dass Sie anschließend persönlich Ihre Unterlagen innerhalb bestimmter Termine ("Abholung der Unterlagen") im Hörsaalzentrum Ost (HZO) abholen.

Zur Einschreibung / Abholung der Unterlagen ist grundsätzlich persönliches Erscheinen erforderlich; nur in Ausnahmefällen ist nach Rücksprache mit dem Studierendensekretariat und mit schriftlicher Vollmacht eine Vertretung möglich.
Bei der Einschreibung werden die Studienvoraussetzungen geprüft, persönliche Daten aufgenommen, der Studienordner (ein Urkundenheft für die Studiennachweise), Studienbescheinigungen und der Studierendenausweis ausgestellt.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Einschreibung in der Regel

  • das Reifezeugnis im Original
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • die Krankenversicherungsbescheinigung
  • ggfs. ein Passfoto
    ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
  • Ihr Zulassungsbescheid (sofern für den Studiengang/das Studienfach für das betreffende Semester eine Zulassungsbeschränkung besteht)
  • sofern Sie EU-Ausländer sind, ist der Nachweis ausreichender Kenntnisse in der deutschen Sprache vorzulegen
  • eine Bescheinigung über den erfolgreich bestandenen Eignungstest im Fach Sport.
Näheres zur Einschreibung erfahren Sie beim Studierendensekretariat
Informationen zur Einschreibung »
Internet-Immatrikulation »
 
 
Zum Seitenanfang  Seitenanfang | Druckansicht
Letzte Änderung: 13.05.2009  | Ansprechpartnerinnen: Inhalt & Technik