Ruhr-Universität Bochum zur Navigation zum Inhalt Startseite der RUB
Startseite
Überblick
A-Z
Suche
Kontakt

 
Das Siegel
Naturwissenschaften Ingenieurwissenschaften Geisteswissenschaften Medizinische Einrichtungen Zentrale Einrichtungen
Foto eines Hörsaals
RUB-Beratungsportal
Willkommen
 
Chat-Beratung
Online-Test BORAKEL
 
Studium-FAQ
Davor
Mittendrin
Am Ende
Danach
   
Studienbeiträge
 
Beratungsstellen
Studienfachberater
Glossar
 
Suchen
Fragen von A-Z
Kontakt
Nichts gefunden?
Wir über uns
Impressum





Das Beratungsportal
Alles was Sie wissen müssen
Entdeckungen 1 Entdeckungen 2 Entdeckungen 3 Entdeckungen 4 Entdeckungen 5
 
 
      
Glossar » Willkommen
pix pix Glossar der wichtigsten Universitätsbegriffe

Erläuterungen zu den wichtigsten akademischen Begriffen

Die hier gegebenen Erläuterungen orientieren sich an der Situation in Nordrhein-Westfalen. In anderen Bundesländern sind einige Begriffe z.T. abweichend definiert.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
Zentrale Einrichtungen
Darunter werden die verwaltungsunabhängigen Serviceeinrichtungen einer Hochschule wie z. B. ZSB, Bibliothek, Zentrum für Hochschulsport zusammengefasst.
 
Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
Das Zentrum für Lehrerbildung berät in allen überfachlichen Fragen zum Lehramtsstudium (Fächerwahl, Organisation des Studiums, Studienortwechsel u. v. a. m.). Als zentrale Anlaufstelle bietet das Zentrum auch Hilfestellung bei Fragen zum Referendariat, zum Seiteneinstieg oder zu beruflichen Perspektiven im Berufsfeld Schule
 
ZSB/Studienbüro
Zentrale Studienberatung. Beratungseinrichtung an den Hochschulen oder für Hochschulregionen für Studieninteressentinnen und Studentinnen. Die Beratungsstellen informieren über Studiengänge, beraten z. B. bei der Studienwahl und studienbedingten Schwierigkeiten.
 
Zulassungsverfahren
S. Auswahlverfahren
 
ZVS
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (Dortmund). Zuständig u. a. für die Auswahl und Verteilung von Studienbewerberinnen für einige Studiengänge, die bundesweit Zulassungsbeschränkungen unterliegen wie z. B. Medizin und Psychologie.
 
Zweiter Bildungsweg
Bezeichnung des Bildungsweges von Menschen, die nach ihrem Schulabschluss ohne Hochschulzugangsberechtigung eine berufliche Ausbildung absolviert und/oder berufs- oder vergleichbar tätig gewesen sind (die Hochschulzugangsberechtigung wurde dann meist über den Besuch eines Abendgymnasiums erworben).
 
Zweitstudium
Studium nach erfolgreichem Abschluss eines ersten Studiengangs.
 
Zwischenprüfung
Prüfung nach Abschluss des Grundstudiums (auch - je nach Studiengang - als Vordiplom oder Vorprüfung bezeichnet).
 
 
Zum Seitenanfang  Seitenanfang | Druckansicht
Letzte Änderung: 22.04.2003  | Ansprechpartnerinnen: Inhalt & Technik