Hinweise zur Stunfenweisen Wiedereingliederung nach Arbeitsunfähigkeit
Mitarbeiter/innen die langfristig arbeitsunfähig erkrankt waren, erhalten oft eine Bescheinigung zur Stufenweisen Wiedereingliederung des behandelnden Arztes, um den Übergang ins Berufsleben zu erleichtern. Diese Bescheinigung sollte Art und Umfang der auszuübenden Tätigkeiten enthalten. Der/Die Beschäftigte ist während der Maßnahme weiterhin arbeitsunfähig.
Mindestens 14 Tage vor Beginn der Stufenweisen Wiedereingliederung muss die Verwaltung darüber informiert werden. Die Zustimmung zum Beginn der Wiedereingliederung erteilt ausschließlich das Personaldezernat. Vor Genehmigung dieser Maßnahme seitens der Verwaltung wird ein Termin bei den für die RUB zuständigen Betriebsärzten des AMD zur Untersuchung des/der Beschäftigten vereinbart. Erst wenn der Betriebsärztliche Dienst der RUB positiv über die Wiedereingliederungsmaßnahme entschieden hat, kann der/die Mitarbeiter/in die Tätigkeit gemäß des Wiedereingliederungsplans nach schriftlicher Mitteilung durch das Personaldezernat aufnehmen.
Diese Vorgehensweise ist bei allen Maßnahmen der Stufenweisen Wiedereingliederung zu beachten.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne folgende Mitarbeiter zur Verfügung:
Michael Clemens, Telefon: 32-22962
Andrea Seburschenich, Telefon: 32-22137
andrea.seburschenich@uv.rub.de
Anja Röttgen, Telefon: 32 - 24767
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