Kosten und Finanzierung
Grundsatz
Weiterbildende Masterstudiengänge sind nach ยง 62(4) HG NRW durch entsprechende Gebühren oder Entgelte mindestens kostendeckend zu finanzieren.
Kostenarten
- Entwicklung des Studienangebotes
- Marketing und Werbung
- Honorare für Lehrende
- Begleitung / Organisation des Studiengangs (Studienleitung)
- Evaluation
- Prüfungen
- Materialien für Studierende
- Materialien und Geräte für die Durchführung
- Miete für Räume für Vorlesungen, Seminare usw.
- Verpflegung für Studierende
- Studierendensekretariat
- studentische Hilfskräfte
- Akkreditierung
- Overhaed Akademie
Verfahren
- Kalkulation der Kosten
- Festlegung Studierendenzahl (min. / max.)
- Ermittlung der Gebühr / des Entgeltes
Verwaltung der Mittel
Die Akademie ist Vertragspartner der Lehrenden, der Studierenden und aller weiteren Dienst- leister im Rahmen der Durchführung des Studiengangs. Sie stellt den Studierenden das Entgelt in Rechnung und ist für die Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten zuständig. Die eingenommenen Mittel werden ausschließlich für die Durchführung des Studiengangs und die in diesem Zusammenhang vereinbarten Leistungen verwendet.
Beratung und Unterstützung
Die Akademie der Ruhr-Universität und die Arbeitsstelle Wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) leisten auf der Basis ihrer Erfahrung und Kompetenz Beratung und Unterstützung bei der Aufstellung von Kostenplänen.

