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    Beratung für Fakultäten » AWW

Kosten und Finanzierung

Grundsatz

Weiterbildende Masterstudiengänge sind nach ยง 62(4) HG NRW durch entsprechende Gebühren oder Entgelte
mindestens kostendeckend zu finanzieren.


Kostenarten

- Entwicklung des Studienangebotes
- Marketing und Werbung
- Honorare für Lehrende
- Begleitung / Organisation des Studiengangs (Studienleitung)
- Evaluation
- Prüfungen
- Materialien für Studierende
- Materialien und Geräte für die Durchführung
- Miete für Räume für Vorlesungen, Seminare usw.
- Verpflegung für Studierende
- Studierendensekretariat
- studentische Hilfskräfte
- Akkreditierung
- Overhaed Akademie


Verfahren

- Kalkulation der Kosten
- Festlegung Studierendenzahl (min. / max.)
- Ermittlung der Gebühr / des Entgeltes


Verwaltung der Mittel

Die Akademie ist Vertragspartner der Lehrenden, der Studierenden und aller weiteren Dienstleister im Rahmen
der Durchführung des Studiengangs. Sie stellt den Studierenden das Entgelt in Rechnung und ist für die Abwicklung
aller finanziellen Angelegenheiten zuständig. Die eingenommenen Mittel werden ausschließlich für die Durchführung
des Studiengangs und die in diesem Zusammenhang vereinbarten Leistungen verwendet.


Beratung und Unterstützung

Die Akademie der Ruhr-Universität und die Arbeitsstelle Wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) leisten
auf der Basis ihrer Erfahrung und Kompetenz Beratung und Unterstützung bei der Aufstellung von Kostenplänen.


 
 

 
 
Letzte Änderung: 16.05.2008 | Impressum | Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an aww@ruhr-uni-bochum.de