Exposé zur Einrichtung von Weiterbildenden Masterstudiengängen

Vorbemerkungen

Der Gliederungsleitfaden sowie die kurzen Erläuterungen dienen den Fakultäten der RUB als Anhaltspunkte für die Erstellung eines Exposees zur Einrichtung eines Weiterbildenden Masterstudiengangs.
Antragssteller und begutachtende Institutionen der RUB haben damit eine Orientierungshilfe, welche Regelungspunkte bei einem Antrag zu berück- sichtigen sind.

Das Exposé sollte 5 Textseiten nicht überschreiten und Informationen zu folgenden Punkten enthalten:

•Bezeichnung des Studiengangs
•Zulassungsvoraussetzungen
•Abschluss und Abschlussbezeichnung
•Modulübersicht / Lehrende
•Regelstudienzeit
•Studienbeginn
•Zielzahl
•Studienstruktur und Studiendauer (berufsbegleitendes Studium)
•Begründung für die Einrichtung des Studiengangs
•Beteiligte Fakultäten
•Ressourcen / Grundsätze der Finanzierung
•Qualitätssicherung

Erläuterungen

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen:

Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums (Bachelor oder vergleichbar) sowie eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. einem Jahr.
Ausschluss von Studierenden, die in einem vergleichbaren Fach die Prüfung endgültig nicht bestanden haben?


Prüfungen, Abschluss und Abschlussbezeichnung

Klausuren
Masterarbeit + mündliche Prüfung
Bei insgesamt 300 Credits (aus Bachelor und Weiterbildungs-Master) ist der Abschluss einem konsekutiven/nicht konsekutiven Master gleichwertig
Abschlussbezeichnung abweichend von der üblichen (z. B. MBA)?


Modulübersicht / Lehrende

Inhalt und Umfang der vorgesehenen Module
Beteiligte Lehrende mit Angabe der Fakultät bzw. extern


Regelstudienzeit:

Mindestens 1 Jahr mit 60 ECTS-Punkten


Curriculum

Wie ist der Inhalt?
Wie ist die Zielsetzung des Studiums?
Welcher Umfang?
Modularisiert?
Kreditpunktsystem?
Auslandaufenthalt?


Studienstruktur und Studiendauer (berufsbegleitendes Studium)

Besonderheiten eines berufsbegleitenden Studiums?
Faktische Studiendauer länger als 1 Jahr?
Einbeziehung von Fernstudium / E-Learning?
Betreuung zwischen den Präsenzphasen?


Begründung für die Einrichtung des Studiengangs

Nachfrage und Zielsetzung?
Spezielle Zielgruppe?


Beteiligte Fakultäten

Eine Fakultät muss federführend sein (Trägerfakultät)
Bei Mitwirkung von Lehrenden aus anderen Fakultäten (Lehrimport) ist eine schriftliche Zustimmung der betreffenden Fakultäten erforderlich
Die Mitwirkung externer Lehrender kann nur mit Zustimmung der fachlich zuständigen Fakultät erfolgen


Ressourcen / Grundsätze der Finanzierung

Kostendeckende Finanzierung aus Teilnahmeentgelt
Keine Beeinträchtigung der Studienangebote der grundständigen Studiengänge
Nutzung von Studienangeboten aus grundständigen Studiengängen vorgesehen?
Vorläufiger Kosten- und Finanzierungsplan


Qualitätssicherungsmaßnahmen

Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen sind vorgesehen (Angaben über die Form der geplanten Qualitätssicherungsmaßnahmen z.B. Evaluation)


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