Exposé zur Einrichtung von Weiterbildenden Masterstudiengängen
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Vorbemerkungen
Der Gliederungsleitfaden sowie die kurzen Erläuterungen dienen den Fakultäten der RUB als Anhaltspunkte für die Erstellung eines Exposees zur Einrichtung eines Weiterbildenden Masterstudiengangs. |
Erläuterungen
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen: Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums (Bachelor oder vergleichbar) sowie eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. einem Jahr. Ausschluss von Studierenden, die in einem vergleichbaren Fach die Prüfung endgültig nicht bestanden haben? |
Prüfungen, Abschluss und Abschlussbezeichnung Klausuren Masterarbeit + mündliche Prüfung Bei insgesamt 300 Credits (aus Bachelor und Weiterbildungs-Master) ist der Abschluss einem konsekutiven/nicht konsekutiven Master gleichwertig Abschlussbezeichnung abweichend von der üblichen (z. B. MBA)? |
Modulübersicht / Lehrende Inhalt und Umfang der vorgesehenen Module Beteiligte Lehrende mit Angabe der Fakultät bzw. extern |
Regelstudienzeit: Mindestens 1 Jahr mit 60 ECTS-Punkten |
Curriculum Wie ist der Inhalt? Wie ist die Zielsetzung des Studiums? Welcher Umfang? Modularisiert? Kreditpunktsystem? Auslandaufenthalt? |
Studienstruktur und Studiendauer (berufsbegleitendes Studium) Besonderheiten eines berufsbegleitenden Studiums? Faktische Studiendauer länger als 1 Jahr? Einbeziehung von Fernstudium / E-Learning? Betreuung zwischen den Präsenzphasen? |
Begründung für die Einrichtung des Studiengangs Nachfrage und Zielsetzung? Spezielle Zielgruppe? |
Beteiligte Fakultäten Eine Fakultät muss federführend sein (Trägerfakultät) Bei Mitwirkung von Lehrenden aus anderen Fakultäten (Lehrimport) ist eine schriftliche Zustimmung der betreffenden Fakultäten erforderlich Die Mitwirkung externer Lehrender kann nur mit Zustimmung der fachlich zuständigen Fakultät erfolgen |
Ressourcen / Grundsätze der Finanzierung Kostendeckende Finanzierung aus Teilnahmeentgelt Keine Beeinträchtigung der Studienangebote der grundständigen Studiengänge Nutzung von Studienangeboten aus grundständigen Studiengängen vorgesehen? Vorläufiger Kosten- und Finanzierungsplan |
Qualitätssicherungsmaßnahmen Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen sind vorgesehen (Angaben über die Form der geplanten Qualitätssicherungsmaßnahmen z.B. Evaluation) |


Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums (Bachelor oder vergleichbar) sowie eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. einem Jahr.