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    Beratung für Fakultäten » AWW

Exposé zur Einrichtung von Weiterbildenden Masterstudiengängen

Vorbemerkung

Der Gliederungsleitfaden sowie die kurzen Erläuterungen dienen den Fakultäten der RUB als Anhaltspunkte
für die Erstellung eines Exposees zur Einrichtung eines Weiterbildenden Masterstudiengangs.
Antragssteller und begutachtende Institutionen der RUB haben damit eine Orientierungshilfe, welche
Regelungspunkte bei einem Antrag zu berücksichtigen sind.

Das Exposé sollte 5 Textseiten nicht überschreiten und Informationen zu folgenden Punkten enthalten:

•Bezeichnung des Studiengangs
•Zulassungsvoraussetzungen
•Abschluss und Abschlussbezeichnung
•Modulübersicht / Lehrende
•Regelstudienzeit
•Studienbeginn
•Zielzahl
•Studienstruktur und Studiendauer (berufsbegleitendes Studium)
•Begründung für die Einrichtung des Studiengangs
•Beteiligte Fakultäten
•Ressourcen / Grundsätze der Finanzierung
•Qualitätssicherung



Erläuterungen

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen:

•Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums (Bachelor oder vergleichbar) sowie eine qualifizierte
berufspraktische Erfahrung von i.d.R. einem Jahr.
•Ausschluss von Studierenden, die in einem vergleichbaren Fach die Prüfung endgültig nicht bestanden haben?


Prüfungen, Abschluss und Abschlussbezeichnung

•Klausuren
•Masterarbeit + mündliche Prüfung
•Bei insgesamt 300 Credits (aus Bachelor und Weiterbildungs-Master) ist der Abschluss einem konsekutiven
/nicht konsekutiven Master gleichwertig
•Abschlussbezeichnung abweichend von der üblichen (z. B. MBA)?


Modulübersicht / Lehrende

•Inhalt und Umfang der vorgesehenen Module
•Beteiligte Lehrende mit Angabe der Fakultät bzw. extern


Regelstudienzeit:

•Mindestens 1 Jahr mit 60 ECTS-Punkten


Curriculum

•Wie ist der Inhalt?
•Wie ist die Zielsetzung des Studiums?
•Welcher Umfang?
•Modularisiert?
•Kreditpunktsystem?
•Auslandaufenthalt?


Studienstruktur und Studiendauer (berufsbegleitendes Studium)

•Besonderheiten eines berufsbegleitenden Studiums?
•Faktische Studiendauer länger als 1 Jahr?
•Einbeziehung von Fernstudium / E-Learning?
•Betreuung zwischen den Präsenzphasen?


Begründung für die Einrichtung des Studiengangs

•Nachfrage und Zielsetzung?
•Spezielle Zielgruppe?


Beteiligte Fakultäten

•Eine Fakultät muss federführend sein (Trägerfakultät)
•Bei Mitwirkung von Lehrenden aus anderen Fakultäten (Lehrimport) ist eine schriftliche Zustimmung der
betreffenden Fakultäten erforderlich
•Die Mitwirkung externer Lehrender kann nur mit Zustimmung der fachlich zuständigen Fakultät erfolgen


Ressourcen / Grundsätze der Finanzierung

•Kostendeckende Finanzierung aus Teilnahmeentgelt
•Keine Beeinträchtigung der Studienangebote der grundständigen Studiengänge
•Nutzung von Studienangeboten aus grundständigen Studiengängen vorgesehen?
•Vorläufiger Kosten- und Finanzierungsplan


Qualitätssicherungsmaßnahmen

•Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen sind vorgesehen (Angaben über die Form der geplanten Qualitätssicherungsmaßnahmen z.B. Evaluation)


 
 

 
 
Letzte Änderung: 16.05.2008 | Impressum | Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an aww@ruhr-uni-bochum.de