Ausbildung an der RUB
Berufsausbildung an der Ruhr-Uni Bochum
Ausbildungsberuf Tischler/in
Tischler /-in
ist ein Beruf, der sich auf die Holzbearbeitung und deren
Oberflächenbehandlung aus dem Zimmermannsberuf heraus
spezialisiert hat.
Dazu wird der Bau von Möbeln bis hin zu Bauelementen im Sinne der Holztechnik gerechnet.
In Deutschland durchläuft die angehende Tischlerin oder der
angehende Tischler eine dreijährige Berufsausbildung.
Inhalte und Ablauf der Ausbildung
Tischler/in
ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz
(BBiG).
Die bundesweit geregelte 3jährige Ausbildung wird an der
Ruhr-Uni Bochum angeboten.
Bitte beachten Sie die Hinweise ob es in
diesem Jahr ein entsprechendes Ausbildungsangebot an der
Ruhr-Universität Bochum gibt oder fragen Sie nach. In der
Ausbildung lernen die Azubis zum Beispiel:
- Festlegung von Arbeitsschritten und -mitteln, Ermittlung des Materialbedarfs und Einrichtung des Arbeitsplatzes
- Merkmale und Arten von Holz
- Bearbeitung von Holz (sägen, hobeln oder stemmen)
- Herstellung von Holzverbindungen, Anbringen von Beschlägen
- Herstellen von Kunststoffverbindungen durch Schweißen und Kleben
- Verarbeitungstechniken von Metallen und Glas
- Verschnittgünstiges Einteilen von Holzwerkstoffen
- Einrichten und Bedienen von programmgesteuerten Maschinen und pneumatisch, hydraulisch und elektrischen Geräten
- Veredlung von Oberflächen mit bestimmten und geeigneten Materialien
- Planung und Vorbereitung von Montagearbeiten und Einbau von montagefertigen Teilen
- Herstellung, Anpassung und Zusammenbau von Baugruppen
- Innerbetrieblicher Transport und Lagerung von Erzeugnissen
- Anfertigung von Lehren und Vorrichtungen für die Montage
- Nachbehandlung von Oberflächen und Ausbesserung von Fehlstellen und Schäden
- Durchführung von Demontagearbeiten
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Tätigkeiten als ausgelernte(r) Tischler/in
Tischler/innen arbeiten auch heute vor allem mit Holz. Holz ist ein natürlicher
Werk- und Baustoff, der vor allem im Fensterbau, Türenbau, Treppenbau, Messebau,
Saunabau, als Bodenbelag, als auch im Möbelbau verarbeitet wird.
Zu den Aufgaben
eines Tischlers gehören zum Beispiel:
- Arbeitsaufgaben planen und vorbereiten,
technische Unterlagen lesen (z.B. Konstruktionszeichnungen,
Fertigungs-, Montage-, Schalt-, Installations-, Funktions- und
Instandhaltungspläne, Arbeitsfolgepläne
- Werkzeugpflege, Maschinenbedienung, Wartung
- Vorbereitende Arbeiten ( z.B. Kundenberatung, Materialeinkauf und -lagerung,
Entwurf von Zeichnungen)
- Holz Be- und -Verarbeitung (u.a. Oberflächenbehandlung, Herstellung von Holzverbindungen)
- Ausführen von Furnierarbeiten
- Ausbau und Innenausbau (z.B. Fertigen von Fenstern und Türen)
- Möbelbau (vom Entwurf bis zur Reparatur)
- Be- und Verarbeitung von Glas, Kunststoff und Metall
- Herstellung von Rahmen, Korpusse, Gestelle und Formteile
- Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen sowie von
Halbzeugen
- Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Anlagen
und Vorrichtungen
- Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu Erzeugnissen
- Behandeln und Veredeln von Oberflächen
- Durchführen von Holzschutzmaßnahmen
- Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten
- Instandhalten von Erzeugnissen
- Kundenorientierung und Serviceleistungen
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Restauration von Teilen und Erzeugnissen nach Vorgabe
Berufliche Weiterbildung
Zur beruflichen Fortbildung besteht die Möglichkeit den Meisterbrief zu erwerben oder sich in einer
2-jährigen Fachschule zur/zum staatl. gepr. Techniker/in der
Fachrichtung Holztechnik fortzubilden.
Seit dem 14. Juli 2004 können Tischler/innen auch die
Aufstiegsfortbildung geprüfte(r) Kundenberater/in,
geprüfte(r) Fertigungsplaner/in und geprüfte(r)
Fachbauleiter/in
machen.
Diese bundeseinheitlichen Fortbildungen sind ein Angebot an die
Gesellen/innen zur Weiterbildung im Tischler- und Schreinerhandwerk.
Sie können auf Teile der Meisterprüfung angerechnet werden.
Zur beruflichen Weiterbildung gehört auch die Möglichkeit, sich als Restauratorin oder Restaurator fortzubilden.
Schulische Voraussetzungen
Grundsätzlich
wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder
der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte
schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Für einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum(r)
Tischler/in ist ein mittler Schulabschluss oder ein guter
Hauptschulabschluss aber eine gute Ausgangssituation. Gute
Voraussetzungen bilden außerdem gute Kenntnisse in den
nachfolgend genannten Schulfächern:
- Mathematik
- Physik
- Werken/Technik
Information und Bewerbung
Ruhr-Universität Bochum
Dezernat 3/ Zentrale Ausbildung
Frank Rous
ICN 02/687
44780 Bochum
Tel : 0234 / 32 27611
Fax: 0234 / 32 07611
e-Mail:
azubi@ruhr-uni-bochum.de
Letzte Änderung: 23.09.2010 |
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