Chancengleichheit im Institut für Archäologische Wissenschaften



Das Institut für Archäologische Wissenschaften hat durch rezente Stellenbesetzungen eine leichte Verbesserung der gendergemäßen Gleichstellung erreicht. Trotz dieser positiven Entwicklung ist deren gegenwärtiger Stand nicht zufriedenstellend.

Das Institut hat daher auf der Basis des allgemeinen Rahmenplanes zur Gleichstellung der Ruhr-Universität Bochum, 2012, und im Einklang mit dessen Zielen ein Positionspapier zur Förderung der Chancengleichheit beschlossen. Dieses geht über die Gender-Gleichstellung hinaus die umfasst auch die Gleichstellung von Migrantinnen und Migranten, die Partizipationsmöglichkeiten verschiedener Statusgruppen, den besonderen Schutz von befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Förderung von strukturell benachteiligten Studierenden und die Integration von Menschen mit Behinderung.

Im Rahmen der jährlichen Institutsversammlung werden künftig sowohl die Handlungsfelder als auch die erfolgreich umgesetzten Maßnahmen gelebter Chancengleichheit im Institut diskutiert und im Jahresbericht des Instituts dargestellt.

Für den Zeitraum 2015–16 sollen insbesondere die folgenden Felder berücksichtigt werden:

 

  • Im Vorfeld einer Stellenausschreibung soll künftig eine Beratung durch das zentrale Gleichstellungsbüro der RUB eingeholt werden, um eine gleichstellungs- und diversitätsgerechte Formulierung der Ausschreibung zu gewährleisten.

Zudem werden seitens des Instituts, wie auch bisher geschehen, gezielt
qualifizierte Kolleginnen zur Bewerbung aufgefordert.

  • Das Institut erkennt die strukturelle Benachteiligung von befristeten
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Entscheidungsgefüge des Instituts an und versucht dem durch Teilhabemaßnahmen entgegen zu wirken.

Die verschiedenen Statusgruppen (Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, Doktorandinnen und Doktoranden, Studierende) sollen zudem bedarfsweise zusammentreten und ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien in freier und geheimer Wahl wählen.

Weiterhin soll verstärkt darauf geachtet werden, dass befristet angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses
mit Qualifizierungsvereinbarung ein Drittel ihrer Arbeitszeit auf die Erstellung der jeweiligen Qualifizierungsarbeit verwenden können.

  • Das Institut berücksichtigt bereits selbstverständlich einige Maßnahmen zur Gestaltung eines familiengerechten Arbeitsplatzes, etwa durch möglichst flexible Dienstzeiten und die Berücksichtigung von Wunschterminen in der Lehre von Vätern und Müttern.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Elternzeit werden im Einzelfall durch geeignete Maßnahmen, etwa bei der Suche nach Stipendien oder durch Informationen zu Stellenausschreibungen bei der Wiedereingliederung in den Beruf unterstützt.

Weitere, praxisnahe und bedarfsorientierte Verbesserungen im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen künftig ermittelt und umgesetzt werden.

  • Das Institut setzen sich für den weiteren Ausbau der Barrierefreiheit des Gebäudes ein.

Weiterhin stellen sich die Lehrenden des Instituts verstärkt der Aufgabe, Lehr- und Forschungsmaterialien einzusetzen sowie didaktische Lehrmethoden anzuwenden, die Rücksicht auf die Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung nehmen.