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Sitz der APP . .
Vorstand | Partner
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Vorstand
Prof.
Dr. Dr. h.c. G. Ecker, Ruhr-Universität Bochum, Ehrenvorsitzender |
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| Partner
HEINRICH-HEINE-UNIVERSITÄT DÜSSELDORF UNIVERSITÄT GH ESSEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GH WUPPERTAL FORSCHUNGSZENTRUM JÜLICH GmbH . . |
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Daten
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Zielsetzung
Die wissenschaftliche Zielsetzung dieser Arbeitsgemeinschaft ist die KOOPERATIVE FORSCHUNG an Grundlagenfragen der Plasmen, fusionsorientierten Problemen, plasmatechnologischen Fragestellungen und Problemen des extraterrestrischen Bereiches. Darüberhinaus hat sich die APP die FORSCHUNGSPOLITISCHE AUFGABE gestellt, das Verständnis für die große Bedeutung der Plasmaphysik in Grundlagenforschung und Anwendung bei den Entscheidungsgremien der Forschungsplanung und -förderung, aber insbesondere auch im Bild der Öffentlichkeit zu verbessern. Daneben soll die Repräsentanz an den Hochschulen auf eine breitere Basis gestellt werden.
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Der Erfolg der bisherigen Bemühungen der APP läßt sich hier nicht im Detail darstellen. Wir beschränken uns daher auf charakteristische Beispiele: In der GRUNDLAGENFORSCHUNG
hat die APP die beiden Sonderforschungsbereiche "Plasmaphysik Bochum/Jülich"
(SFB 162, Der SFB 191 war unterteilt in drei Projektbereiche:
Der SFB 191 hat seine Arbeit im Jahre 2001 mit sehr guten Resultaten abgeschlossen. Ein neuer Sonderforschungsbereich mit dem Titel "Universelles Verhalten gleichgewichtsferner Plasmen: Heizung, Transport und Strukturbildung" wurde im Jahre 2002 erfolgreich beantragt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert ihn unter der Nr. 591 ab 01.01.03. Im Bereich der FUSIONSORIENTIERTEN
ARBEITEN besteht eine Hinsichtlich der PLASMATECHNOLOGIE hat die APP die Verbundprojekte "Plasma-Strahlungsquellen", "Dielektrisch Behinderte Entladungen zur Reinigung von Gasen", und "Untersuchungen von gepulsten Plasmen" initiiert. Diese Verbundprojekte wurden in der Kooperation mit mehreren anderen Universitäten und der Industrie durchgeführt. Seit April 99 fördert das MSWWF das Verbundprojekt "Analyse und Anwendung des Randbereiches zeitmodulierter Plasmen" . In der IONOSPHÄREN- UND WELTRAUMFORSCHUNG haben Untersuchungen nichtlinearer dynamischer Plasmaprozesse das Ziel, beobachtete Strukturbildungsprozesse zu erklären, mit Schwerpunkten in den Bereichen magnetosphärischer und solarer Aktivität. Die Arbeiten werden in Kooperation mit mehreren Institutionen im In- und Ausland durchgeführt. Zu der allgemeinen FÖRDERUNG DER PLASMAPHYSIK konnten viele Mitglieder der APP beitragen. Bspw. geht die Gründung des INSTITUTES FÜR NIEDERTEMPERATUR-PLASMAPHYSIK (INP) GREIFSWALD auf eine Initiative aus dem Vorstand der APP zurück. Sie wurde von dem Vorsitzenden der APP nach einer Berufung des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Die Strukturierung der Plasmaförderung des BMBF ist von der APP entscheidend beeinflußt worden. Die APP ist Träger der DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR PLASMATECHNOLOGIE (DGPT). Die APP veranstaltet regelmäßig Tagungen, Seminare und Workshops in den oben genannten Forschungsbereichen (bspw. 10. ISPC, 1991; XXI. ICPIG, 1993; 7. BFPT, 1996; DPG-Frühjahrstagung 2002).
KOOPERATIONSVERTRAG (AUSZUG) § 1, Zielsetzung Die Zielsetzung der Arbeitsgemeinschaft Plasmaphysik ist die kooperative Forschung auf den folgenden Gebieten:
§ 2, Mitgliedschaft in der APP Mitglieder der APP sind
Ein Projekt der APP ist ein forschungsvorhaben im Bereich der Plasmaphysik, welches durch den Vorstand der APP genehmigt ist. Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt mit Beendigung des Projektes oder wird vom Vorstand nach Anhörung der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 3, Organe Die Organe der Arbeitsgemeinschaft sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 4, Vorstand Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die aus dem bei den jeweiligen Vertragspartnern bestehenden Kreis der Mitglieder der APP gewählt werden (Teilmitgliederversammlungen). Für Angelegenheiten aus dem Bereich des Großexperimentes TEXTOR wird ein Vertreter dieses Bereichs als weiteres beratendes Mitglied von der KFAbenannt. Der Vorstand entscheidet mit der Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder. Ein Vorstandsmitglied kann in forschungsangelegenheiten, die das Forschungsprogramm des von ihm vertretenen Vertragspartners betreffen, nicht überstimmt werden. Der Vorstand wird für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt. Er wählt aus seinem Kreis in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit einen Sprecher.
§ 5, Mitgliederversammlung Alle Mitglieder der APP bilden die Mitgliederversammlung. Der Vorstandssprecher beruft die Mitgliederversammlung ein, insbesondere wenn die Hälfte der Mitglieder dies verlangt. Sie ist beschlußfähig, wenn mindestens 2/3 aller Mitglieder anwesend sind.
§ 6, Mitwirkung der Vertragspartner Die Repräsentanten der Vertragspartner nehmen den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen. In Fällen gemeinsamer Betroffenheit verpflichtet sich jeder Vertragspartner, sich mit den anderen Vertragspartnern abzustimmen.
§ 7, Finanzierung Die Vertragspartner erbringen ihre Beiträge zur APP u. a. dadurch, daß sie mit eigenen Mitteln die Finanzierung und Verwaltung jeweils der Projekte der APP unterstützen, die zumindest zum überwiegenden Teil an der Institution des jeweiligen Partners durchgeführt werden. Die Grundausstattung der Arbeitsgemeinschaft wird im Rahmen der Grundausstattung der entsprechenden Einheiten an den Hochschulen und der KFA zur Nutzung für Forschungszwecke im jeweiligen Einvernehmen mit den betroffenen Partnern zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder unterstützen den Vorstand bei der Einwerbung von Drittmitteln.
§ 8, Veröffentlichungen, Kenntnisse und Schutzrechte Soweit Veröffentlichungsrechte oder -pflichten oder Kenntnisse und Schutzregelungen nach einschlägigem Gesetztes- oder Satzungsrecht oder aufgrund vorbestehender vertraglicher Bindungen der Vertragspartner bestehen, bleiben diese von der Vereinbarung unberührt. Die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft sowie deren Forschungsergebnisse sollen durch entsprechende Veröffentlichugnen, Arbeitsberichte, Veranstaltungen von Tagungen und wissenschaftlichen Kolloquien etc. bekannt gegeben werden. Veröffentlichungen müssen einen Hinweis darauf erhalten, daß sie im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft entstanden sind.
§ 9, Inkrafttreten, Geltungsdauer, Kündigung Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist frühestens nach vier Jahren mit einer Frist von einem Jahr kündbar. Jeder Vertragspartner hat das Recht zur Kündigung. Bei Ausscheiden eines Partners bleibt die APP unter den übrigen Partnern fortbestehen. Im Falle einer Kündigung werden sich die Vertragspartner über die Abwicklung laufender Projekte im Rahmen eingegangener Verpflichtungen einigen. Dabei werden sich die Vertragspartner bemühen, die durch die Kündigung bei anderen entstehenden Nachteile so gering wie möglich zu halten.
§ 10, Allgemeine Bestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu IhrerWirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die rechtsungültigen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen und sich gegenseitig so zu stellen, als ob diese Bestimmungen vom Zeitpunktder Ungültigkeit an vereinbart gewesen wären. Ergeben sich Meinungsverschiedenheiten, so haben die Vertragspartner sich um eine gütliche Einigung zu bemühen. Gelingt dieses nicht, so ist Gerichtsstand nach Wahl des klagenden Partners Bochum, Düsseldorf, Essen, Jülich oder Wuppertal.
§ 11, Übergangsbestimmungen Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung werden die Mitglieder des Sonderforschungsbereiches 162 der Deutschen Forschungsgemeinschaft als Mitglieder der APP übernommen. Vollständige Exemplare des Vertrages können vom Sekretariat der APP angefordert werden.
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| Einige
interessante Seiten im Internet
Deutsche Gesellschaft für Plasmatechnologie (DGPT) Arbeitskreis Plasmaoberflächentechnologie Institut für Niedertemperatur-Plasmaphysik (INP) Greifswald Plasma on Internet Plasma Physics and Technology .
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