Bildungsurlaub
Nach dem Arbeitnehmer/innen-Weiterbildungsgesetz haben alle Arbeitsnehmer/innen in NRW, die länger als sechs Monate beschäftigt sind, Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Die "Arbeitsbefreiung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AbWG)" können Sie per Formular beim Dezernat 3 (Personalangelegenheiten) beantragen.
Ansprechpartner/in:
Dirk Gardemann, Dezernat 3
UV 2/279
Tel.: +49 (0)234 32-24767
E-Mail: dirk.gardemann@uv.rub.de
sowie die Fortbildungsbeauftragte der RUB s.o.
Angeklickt:
Dienstreiseantrag
Auch wenn Sie an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen, ist eine Dienstreisegenehmigung (Reisekostenübernahme und Versicherung) erforderlich. Den genehmigten Antrag benötigen Sie später für Ihre Reisekostenrechnung.
Angeklickt:
Formular Dienstreiseantrag

