Die Gefährdungsbeurteilung für das Praktikum finden Sie hier

Spielregeln

Um 17:30 h sind die Versuche zu beenden, bis 18:00 h müssen die Arbeitsplätze geräumt sein.
Das Praktikum beginnt am Montag, den 30. 10. 2023 mit dem Vorbereitungsseminar. Die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht.
Der erste Versuchstermin wird Donnerstag der 02. 11.2023 sein.
Die Versuche müssen während der angegebenen Praktikumszeit durchgeführt und die benutzten Geräte und Apparaturen danach in sauberem und unbeschädigtem Zustand wieder in die zum Versuch gehörenden Schränke eingeräumt werden.

Das Antestat zu einem Versuch wird nur nach einem Sicherheitskolloquium beim Assistenten erteilt. Es werden Kenntnisse über den Versuchsaufbau, den Versuchsablauf, die grundlegende Theorie und Kenntnisse über die beim Versuch eingesetzten Stoffe mit H+P-Sätzen, über mögliche Gefahrenquellen und Schutzmaßnahmen verlangt. Das Abtestat für den jeweiligen Versuch wird vom betreuenden Assistenten bzw. Saalassistenten nach Vorlage des Laborjournals und Abgabe der angefertigten Präparate erteilt. Während der Durchführung eines Experiments trägt man alle Rechnungen und Angaben wie Einsatzmengen, Beobachtungen über den Reaktionsablauf, physikalische Parameter, Skizzierung der Apparatur mit Angabe von Schliffgrößen und -arten in übersichtlicher Weise in ein Laborjournal (gebundenes Schreibheft) ein. Nach Beendigung des Experiments wird aus der Versuchsanleitung und dem Laborjournal ein Versuchsprotokoll selbständig angefertigt. Das Versuchsprotokoll umfasst

  • 1.den Testatbogen als Deckblatt
  • 2.eine kurze theoretische Einführung
  • 3.eine Versuchsbeschreibung mit Zeichnung der verwendeten Apparaturen
  • 4.die Auswertung der Messdaten mit Fehlerbetrachtung
  • 5.die Zusammenfassung
  • 6.die Literaturzusammenstellung
Erfolgreicher Abschluss eines Präparats beinhaltet:
  • Sicherheitsgespräch vor dem Versuch
  • Durchführung des Versuchs
  • Ausbeute: mind. 50 % der Literaturangabe
  • Skizzieren der Versuchsdurchführung im Laborjournal
  • Eigenständige Anfertigung eines Versuchsprotokolls
Das ausgearbeitete Versuchsprotokoll ist eine Woche nach Beendigung des Versuchs (ggfs. unter Nachreichung der Auswertung von Messergebnissen) vorzulegen. Eventuell notwendige Korrekturen der Protokolle sind spätestens zwei Wochen (genauer Termin siehe Script) nach Beendigung des präparativen anorganischen Moduls vorzulegen. Ist dies nicht der Fall, gilt der Versuch als nicht durchgeführt und muss zu einem späteren Zeitpunkt vollständig wiederholt werden. Das Praktikum gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn Präparate, Protokolle und Schränke ordnungsgemäß übergeben, die Glasbruchrechnung bezahlt und ein Abschlussgespräch erfolgreich bestanden worden sind. Alle Termine (Antestate, Abgabe der Arbeitsplätze, Abschlussgespräch) entnehmen Sie bitte den Aushängen am Schwarzen Brett des Praktikums.


Ausschluss aus dem Praktikum
Ein Ausschluss aus dem Praktikum findet automatisch statt bei grob fahrlässigem Verhalten.